Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Schrottimmobilie und Zinsbindung


"Verjährungsfalle: Vorsicht vor zehnjähriger Zinsbindung bei Immobilienfinanzierungen"
Praxis zeige, dass vielen Kapitalanlegern erst nach dem Ablauf der zehnjährigen Zinsbindung die mangelnde Werthaltigkeit und Rentabilität der Immobilie bewusst werde


(06.12.11) - Bei Immobilienfinanzierungen mit zehnjähriger Zinsbindung droht künftig bereits ab dem Jahr 2012 eine tückische Verjährungsfalle. Darauf weist die Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte hin. Anleger, die ihr Geld seit 2002 in sogenannte Steuersparimmobilien investiert haben, müssen daher besonders wachsam sein. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg warnen: "Sollte sich die Anlage als Schrottimmobilie entpuppen, können in vielen Fällen Schadensersatzansprüche bereits vor Ablauf der Zinsbindung schon verjährt sein."

Generell können längere Zinsbindungszeiträume in Zeiten niedriger Hypothekenzinsen wirtschaftlich sinnvoll sein. In rechtlicher Hinsicht ist jedoch Vorsicht geboten. "Das Zusammenspiel typischer Zinsbindungszeiträume von zehn Jahren mit der ebenfalls zehnjährigen Verjährungsfrist (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB) kann in vielen Fällen gescheiterter finanzierter Immobilienkapitalanlagen dazu führen, dass Anleger in die Verjährungsfalle tappen", warnt der Nürnberger Rechtsanwalt Marcus Hoffmann.

"Die Praxis zeigt, dass vielen Kapitalanlegern erst nach dem Ablauf der zehnjährigen Zinsbindung, beispielsweise bei dem Versuch einer Umfinanzierung oder eines Verkaufs, die mangelnde Werthaltigkeit und Rentabilität der Immobilie bewusst wird", erläutert Rechtsanwalt Göpfert.

Wer erstmals zu diesem Zeitpunkt rechtlichen Rat einholt, wird wohl oftmals bitter enttäuscht werden. Denn Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung oder Aufklärungspflichtverletzungen sind dann häufig bereits verjährt. Eine Rückabwicklung ist nicht mehr möglich. Nachdem Ansprüche nach der Verjährungsregel (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB) taggenau und kenntnisunabhängig innerhalb von zehn Jahren von ihrer Entstehung an verjähren, wird die Verjährung nämlich regelmäßig bereits vor Ablauf der Zinsbindung eingetreten sein.

Anleger, die seit 2002 in finanzierte Immobilienkapitalanlagen investiert haben, sollten daher frühzeitig vor Ablauf der Zinsbindung ihre Anlage auf Herz und Nieren prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat bei einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts fachkundigen Rechtsanwalt einholen. (Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: ra)

Hoffmann & Partner Rechtsanwälte: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen