Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Datenschutz: Betriebe müssen künftig umdenken


Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO schafft neue Situation
TÜV SÜD DSI: Rechtliche Regelungen für Auftragsdatenverarbeitung



Werden personenbezogene Daten im Auftrag für ein anderes Unternehmen verarbeitet, spricht das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) von der Auftragsdatenverarbeitung. Es verpflichtet den Auftraggeber, einen Vertrag mit dem Dienstleister zu schließen und diesen regelmäßig und wiederholt hinsichtlich der getroffenen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz zu prüfen. Die Ergebnisse des Datenschutzindikators (DSI) von TÜV SÜD und LMU München zeigen aber, dass 41 Prozent der Befragten keine entsprechenden Verträge abgeschlossen haben und nur gut ein Drittel (36 Prozent) regelmäßig kontrolliert, ob ihre externen Dienstleister die Datenschutzpflichten einhalten.

Mit der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung ("EU-DSGVO") müssen Betriebe künftig umdenken, da aus der bekannten Auftragsdatenverarbeitung die "Auftragsverarbeitung" wird. Viele der bisher gültigen Anforderungen finden sich auch in der neuen Gesetzgebung wieder, neu ist aber die ausdrückliche Forderung nach Garantien auf Seiten des Dienstleisters, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchgeführt werden. Zudem kann der bislang schriftlich abzuschließende Vertrag zukünftig auch elektronisch geschlossen werden. Der gesetzliche Anforderungskatalog an inhaltliche Regelungen fordert dabei über das bisherige Maß in Deutschland hinausgehende inhaltliche Absprachen.

Die EU-DSGVO schafft daneben eine "neue Form" der arbeitsteiligen Zusammenarbeit zweier verantwortlicher Stellen. Zukünftig können zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und die Mittel zur Verarbeitung festlegen und sind dann gemeinsam Verantwortliche. Die Vereinbarung muss in transparenter Form erfolgen und Auskunft darüber geben, welche verantwortliche Stelle welche Aufgabe hat. Dabei muss vor allem auf die Informationspflichten sowie die Rechte der betroffenen Endkunden eingegangen werden.
Unternehmen sollten vor diesem Hintergrund die bestehenden Verträge überprüfen und an die neuen Anforderungen anpassen. Vielleicht stellt auch die gemeinschaftliche Zusammenarbeit die für beide Seiten bessere Alternative dar. Auf Nummer sicher gehen Unternehmen mit ihren Dienstleistern für die Auftragsverarbeitung, wenn sie sich an Zertifikaten wie "TÜV SÜD Zertifizierte Auftragsdatenverarbeitung" orientieren. Damit weisen Betriebe nach, dass ihre technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz geeignet und angemessen sind. (TÜV SÜD: ra)

eingetragen: 03.01.17
Home & Newsletterlauf: 24.01.17

TÜV Süd: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen