Sie sind hier: Home » Markt » Hinweise & Tipps

Der Spagat zwischen Kundendaten & Privacy


Pseudonymisierung: Denn nicht das "wer”, sondern das "was" zählt
Wie sich Unternehmen vor Datenschutzverstößen schützen können



Mit den richtigen Daten zum besseren Unternehmen: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in 2018 wird das Versammeln von personenbezogenen Daten für Unternehmen deutlich beeinflussen. Viacryp ermöglicht Ihrem Unternehmen, zuverlässig und legal die richtigen Daten zu analysieren. Ob Privatunternehmen, gemeinnützige Organisation oder staatliche Einrichtung, das Gewinnen von wichtigen und zum Teil personenbezogenen Daten ist unerlässlich für das Verbessern von Marketingprozessen oder öffentlichen Diensten. Ebenso können personenbezogene Daten auch zur Vorbeugung von Betrugsfällen in der Finanzbranche genutzt werden. Doch wie können Unternehmen selbst dafür sorgen, dass dies rechtmäßig geschieht und Kunden sowie Privatpersonen geschützt werden?

Die Problematik beginnt oftmals bei dem Bewusstsein für Privacy sowie dem Speichern von Daten. Bislang konnte jeder EU Mitgliedsstaat selbst über seine Datenschutzrichtlinien bestimmen. Für amerikanische Unternehmen galten hierfür bisher andere Richtlinien, doch ab 2018 wird die Datenschutz-Grundverordnung europaweit und auch für ursprünglich ausländische Firmen in der EU gelten. Dies soll unter anderem Betrugsfällen vorbeugen.

Obwohl bereits seit 1995 mittels der EU-Datenschutzrichtlinie der Schutz personenbezogener Daten, mit denen die Identität einer Person zugeordnet werden kann, festgelegt wurde, verstoßen Unternehmen oftmals unwissend gegen diese Richtlinien. So können Unternehmen auch bei wohlwollenden Intentionen in rechtliche Fallen tappen, wenn beispielsweise mehr als die für einen bestimmten Zweck benötigten Daten ausgetauscht werden oder schlichtweg vergessen wird, mit anderen Firmen ausgetauschte Daten zu löschen.

Laut einer Studie von Dimensional Research 2015 gaben befragte Unternehmen an, dass 82 Prozent ihrer Arbeitnehmer Datenschutzrichtlinien nicht befolgen würden. Unter der neuen Datenschutz-Grundverordnung wäre dies somit strafbar. Bei Datenschutzverstößen drohen Unternehmen künftig Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes, wodurch größere Firmen auch ein hohes Risiko eingehen.

Um sich vorbeugend vor Datenschutzverstößen abzusichern, können bei einem Datenaustausch zwischen zwei unterschiedlichen Parteien einige technische sowie organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen den Grundsätzen des Datenschutzes durch Technik (data protection by design) und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (data protection by default) entsprechen. Sobald berechtigtes Interesse an personenbezogenen Daten für Analysezwecke besteht, verpflichten sich die verantwortlichen Parteien dazu, beim Pseudonymisieren von Daten die vorhandene Technik im Verhältnis zum Kostenaufwand maximal zu verwenden (Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität).

So kann beispielsweise eine unabhängige dritte Partei (TTP) alle benötigten Daten pseudonymisieren. Das Datenschutz-Unternehmen Viacryp übernimmt dies, schützt somit ihre Daten und beugt dem Gesetzesverstoß vor: Die von Ihrem Unternehmen versammelten Daten werden pseudonymisiert und anschließend wird dafür gesorgt, dass niemand mehr Zugriff auf die originalen Daten besitzt. Damit lassen sich alle relevanten Daten sammeln und analysieren, ohne dass Rückschlüsse auf Einzelpersonen gemacht werden können.

Das niederländische Unternehmen Viacryp besitzt bereits langjährige Erfahrung im Bereich der Pseudonymisierung und bietet so bereits erfolgreich SaaS-Lösungen für große Finanzdienstleister, öffentliche Dienste und diverse Unternehmen an.

Die Datenschutz-Experten bieten ihre Dienstleistungen jetzt auch in Deutschland an und helfen Unternehmen dabei, personenbezogene Daten für Analysezwecke legal, zuverlässig sowie effizient zu nutzen. (Viacryp: ra)

eingetragen: 23.08.17
Home & Newsletterlauf: 25.09.17

Viacryp: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

  • Ethik für KI-Technologien ein Muss

    Das Europäische Parlament hat kürzlich mit dem "AI-Act" die weltweit erste staatliche Regulierung von KI verabschiedet. Die Verordnung soll die Entwicklung und den Einsatz von KI-Technologien maßgeblich regeln, indem sie Transparenz, Rechenschaftspflichten und Sicherheitsstandards vorschreibt.

  • Prüfungsangst kommt nicht von ungefähr

    Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Die Besucher kündigen sich zwar rechtzeitig an, stellen ihren Gastgebern aber ausführliche Detailfragen und schauen sich interne Unterlagen genau an, was nicht nur Zeit und Nerven kostet, sondern manchmal auch sehr viel Geld. "Mit einer gründlichen Vorbereitung können Firmen, Freiberufler und Selbstständige der Kontrolle ihrer Buchführung durch das Finanzamt aber in aller Regel gelassen entgegenblicken", betont Prof. Dr. Christoph Juhn, Professor für Steuerrecht an der FOM Hochschule und geschäftsführender Partner der Kanzlei Juhn Partner.

  • Bausteine für ein erfolgreiches ESG-Reporting

    Das Europäische Parlament hat bereits zum Jahresende 2022 die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) angenommen. Zahlreiche Unternehmen - kapitalmarktorientierte, aber auch viele aus dem Mittelstand - sind spätestens Anfang 2025 rechtlich dazu verpflichtet, Informationen über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zu veröffentlichen und nach einem klar vorgegebenen Kriterienkatalog Rechenschaft abzulegen.

  • Chaos bei der Umsetzung von NIS-2 droht

    Ein Blick zurück kann manchmal sehr lehrreich sein: Am 26. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft - genauer gesagt endete die 24-monatige Übergangsfrist. Zwei Jahre hatten deutsche Unternehmen also Zeit, ihre Prozesse an die neue Richtlinie anzupassen.

  • Die Uhr für DORA-Compliance tickt

    Ab dem 17. Januar 2025, gilt der Digital Operational Resilience Act (DORA) EU-weit für Finanzunternehmen und ihre IT-Partner. Da es sich um eine Verordnung der europäischen Union handelt, findet die Umsetzung in nationales Recht nicht statt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen