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Digitaler Nachlass - was dazugehört


vzbv-Projekt startet Kampagne zum digitalen Nachlass
Nur wenige Unternehmen stellen bislang Regeln auf, unter welchen Bedingungen ein Account aufgelöst werden kann und wer darüber entscheiden darf - Manche Regelungen sind zudem rechtlich fragwürdig

(10.11.14) - Die Digitalisierung verändert den Verbraucheralltag: Verträge werden online abgeschlossen und digital hinterlegt, Konten online geführt und Zugangsdaten online verwaltet. Viele Verbraucher sind in sozialen Netzwerken aktiv. Das erzeugt im Laufe des Lebens einen stattlichen digitalen Nachlass, der Hinterbliebene vor neue Herausforderungen stellt.

Viele Menschen denken bei Nachlass an Schmuck, Geld oder Immobilien. Im digitalen Zeitalter stellen sich aber neue Nachlassfragen", sagt Michaela Zinke, Referentin im Projekt Verbraucherrechte in der digitalen Welt des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). "Es ist an der Zeit, den digitalen Nachlass aus seinem Nischendasein rauszuführen." Heute startet daher die Kampagne #machtsgut, die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Thema sensibilisiert und informiert.

Verbraucher hinterlassen im Internet Spuren, die über den Tod hinaus sichtbar bleiben. Hinterbliebene stehen vor vielen Herausforderungen, wenn sie an Vertragsinformationen gelangen müssen und Online-Konten von Verstorbenen verwalten sollen. Ohne Passwörter und Zugangsdaten haben Erben oft keinen Zugriff auf die Online-Konten. Sie können sich nicht um laufende Geschäfte wie Internetauktionen, Abos oder Bestellungen kümmern oder Verträge kündigen. Im schlimmsten Fall entstehen hohe laufende Kosten und finanzielle Schäden.

Nur wenige Unternehmen stellen bislang Regeln auf, unter welchen Bedingungen ein Account aufgelöst werden kann und wer darüber entscheiden darf. Manche Regelungen sind zudem rechtlich fragwürdig. Neben der rechtlichen Seite geht es aber auch um einen selbstbestimmten Umgang mit dem eigenen Nachlass, etwa um den Umgang mit Profilen in sozialen Netzwerken.

Macht's gut – eine Sensibilisierungskampagne
"Viele rechtliche und praktische Probleme für Hinterbliebene könnten umgangen werden, wenn der eigenen digitale Nachlasses detailliert geregelt wird", sagt Michaela Zinke. Auch wenn die Rechte von Erben, die Vererbbarkeit von Online-Konten einschließlich der Inhalte, die Rolle des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen und des Datenschutzes bisher weitgehend ungeklärt sind: Wer den Zugriff auf Passwörter und den Umgang etwa mit Profilen und Inhalten in sozialen Netzwerken vorab regelt, macht es Erben leichter, den Nachlass im Sinne der Verstorbenen zu verwalten.

Darauf möchte das vzbv-Projekt mit der Kampagne "#machtsgut" aufmerksam machen und Verbraucher darin bestärken, sich um ihren digitalen Nachlass zu kümmern.

Das Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt II" wird finanziell gefördert vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Weitere Informationen

Websites
www.machts-gut.de
www.surfer-haben-rechte.de
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

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