Gebührensenkung für Kreditkarten


Deckelung Kreditkartengebühren durch EU: Firmenkreditkarten nicht betroffen
AirPlus-CEO Patrick Diemer: Fairer Wettbewerb für Corporate Cards entscheidend

(15.01.15) - Die Lufthansa-Tochter AirPlus begrüßt, dass Firmenkreditkarten nicht von der in dieser Woche durch die EU-Gremien beschlossenen Gebührensenkung für Kreditkarten betroffen sind. Eine entsprechende Einigung hat es am 17.12.2014 zwischen Vertretern des Ministerrats und des Parlaments gegeben. Die Einigung muss noch formell durch die Finanzminister der EU-Mitgliedsstaaten und den im Europaparlament zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Finanzfragen bestätigt werden, bevor sie im kommenden Jahr im Parlamentsplenum zur Abstimmung gestellt wird. Für Corporate Cards werden auch neue Definitionen gelten, so dass nur Karten in den Genuss der Ausnahmeregelung für Corporate Cards kommen, die direkt von einem Firmenkonto aus bezahlt werden.

AirPlus-CEO Patrick Diemer, sagte: "Wir haben erfreut festgestellt, dass der Ministerrat der Empfehlung der Kommission gefolgt ist und Firmenkreditkarten von der Regulierung ausgeschlossen hat." Nur so könne vermieden werden, dass einzelne Marktteilnehmer durch eine einseitige Regulierung der Interchange Fee von Commercial Cards europäischer Anbieter in eine marktbeherrschende Stellung kommen, weil diese Regulierung für bestimmte Anbieter aus dem US-amerikanischen Markt nicht gegriffen hätte. "Die Einigung stellt einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen Anbietern und Anbietern vor allem aus dem US-amerikanischen Markt sicher", so Diemer, "so dass die Wirtschaftskraft der europäischen Anbieter erhalten bleibt. Der hierdurch weiterhin intensive Wettbewerb in unserer Branche kommt zuallererst der Produktqualität und damit den Firmenkunden zugute."

Bei Firmenkreditkarten gibt ein Unternehmen etwa in Zusammenarbeit mit AirPlus eine Kreditkarte an seine Manager aus, die damit ihre Reisekosten bezahlen. Firmenkreditkarten sind zwar auch Kreditkarten, doch enthalten sie ganz andere Leistungspakete als Privatkarten. Insbesondere ermöglicht die Firmenkreditkarte der Lufthansa-Tochter AirPlus das Abrechnungsmanagement für Reisekosten der rund 42.000 Mitgliedsunternehmen.

Die Gebühren hier zu beschränken, hätte eine ganze Branche zu Lasten vieler beteiligter Unternehmen getroffen. Es wäre zu einer ganz erheblichen Wettbewerbsverzerrung im Markt für Firmenkreditkarten insbesondere zugunsten einzelner anglo-amerikanischer Anbieter von Kreditkarten gekommen, hätten die EU-Institutionen Firmenkreditkarten in die Gebührensenkung mit einbezogen. (AirPlus: ra)



AirPlus: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen