Bahnkundenrechte auf dem Abstellgleis


Der abgestimmte Kompromiss zur Neufassung der europäischen Bahngastrechte ist in jeder Hinsicht schlecht für die Bahnkunden
Statement von Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, zu Fahrgastrechten



Das Europäische Parlament (EP) hat über die Änderungsanträge zur Neufassung der europäischen Bahngastrechte abgestimmt. Diese sind nicht durchgegangen, womit die Zustimmung zum Trilogergebnis erteilt ist. Die Verschlechterung für Bahnkunden ist damit beschlossen. Trotz der Aufforderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) das Trilogergebnis abzulehnen, ist das EP dem nicht gefolgt. Klaus Müller, Vorstand des vzbv, kommentiert:

Der abgestimmte Kompromiss zur Neufassung der europäischen Bahngastrechte ist in jeder Hinsicht schlecht für die Bahnkunden. Ihre Rechte sind dauerhaft auf dem Abstellgleis. Statt ein höheres Schutzniveau für Kunden zu beschließen, gab das Europäische Parlament vor allem den Interessen der Bahnbetreiber nach. Geplant ist jetzt die Einführung einer Höheren-Gewalt-Klausel. Daneben besteht immer noch keine Verpflichtung für Bahnbetreiber durchgängige Fahrkarten anzubieten, wenn zwei oder mehr Bahnunternehmen auf einer Reise genutzt werden.

Das macht Bahnfahren für Verbraucher noch unberechenbarer. Bei der Reform wurde zusätzlich die Chance verpasst, die Höhe der Entschädigungszahlungen oder die Verspätungsgrenzen, ab denen Kunden Ansprüche geltend machen können, anzupassen. Damit sind die Bahnkunden die großen Verlierer der Reform. Dass dies ausgerechnet im Europäischen Jahr der Schiene beschlossen wird, ist ein Affront gegen alle Bahnkunden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 01.05.21
Newsletterlauf: 13.08.21

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen