Weder auf internationaler Ebene, noch auf EU-Ebene bestehe ein tragfähiger Konsens über eine Finanztransaktionssteuer Aus gutem Grund hätten der Internationale Währungsfonds und nationale Notenbanken eine solche Steuer stets abgelehnt
(07.10.11) - In einer Stellungsnahme wehrt sich der Bankenverband vehement gegen eine Finanztransaktionssteuer. "Der Beschluss eine europäische Finanztransaktionssteuer einzuführen ist ein Irrweg. Eine solche Steuer ist schädlich für den europäischen Finanzplatz und bedroht letztlich sogar das Wirtschaftswachstum", kritisierte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes, die Entscheidung der EU-Kommission. Aus gutem Grund hätten der Internationale Währungsfonds und nationale Notenbanken eine solche Steuer stets abgelehnt.
Weder auf internationaler Ebene, noch auf EU-Ebene bestehe ein tragfähiger Konsens über eine Finanztransaktionssteuer. In Europa habe sich insbesondere Großbritannien als größter europäischer Finanzmarkt strikt gegen eine solche Steuer ausgesprochen. Möglichen Ausweichbewegungen zu Lasten der betroffenen Finanzmärkte solle nach den aktuellen Plänen der EU-Kommission durch ein sehr weit ausgelegtes "Wohnsitzprinzip" begegnet werden.
Es bestünden sowohl aus rechtlicher als auch aus praktischer Sicht erhebliche Zweifel, ob mit einem solchen Ansatz Ausweichbewegungen zu Lasten der betroffenen Staaten verhindert werden können. Damit stünden die erwarteten Steuermehreinnahmen in Frage. Die Folgen der Finanztransaktionssteuer seien daher absehbar. Marktteilnehmer würden Europa verlassen wollen oder soweit dies nicht möglich sei, dauerhaft im internationalen Wettbewerb geschwächt. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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