Verhinderung unerwünschter Spekulationen


Wirtschaftsverbände warnen: Finanztransaktionssteuer schwächt die deutsche Wirtschaft
Finanztransaktionssteuer belaste auch die Kreditinstitute, so dass im Endeffekt negative Auswirkungen auf deren Eigenkapital nicht ausbleiben

(18.02.13) - In einer Presse Pressemitteilung der Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft anlässlich der Veröffentlichung des Richtlinien-Vorschlags der EU-Kommission zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in elf Mitgliedstaaten im Wege einer sog. Verstärkten Zusammenarbeit warnen die Wirtschaftsverbände vor einer Schwächung der deutschen Wirtschaft:

"Der (…) von der EU-Kommission vorgestellte Richtlinien-Vorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer im Wege einer sog. Verstärkten Zusammenarbeit von 11 EU-Mitgliedstaaten hätte Belastungen für die gesamte deutsche Wirtschaft zur Folge. Die deutsche Wirtschaft unterstützt das Ziel des Vorschlags, unerwünschte Spekulationen zu verhindern. Dies wird allerdings mit dem vorliegenden Vorschlag nicht erreicht. Zwar zielt die vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer ausdrücklich auf die Finanzwirtschaft, im Ergebnis trifft sie aber - entgegen der Begründung der EU-Kommission - nicht nur Finanzinstitute, sondern auch die Erwerber von Finanzprodukten, d. h. vor allem Unternehmen der Realwirtschaft und Bürger.

Betroffen sind insbesondere der deutsche Mittelstand und die deutsche Exportwirtschaft, da sich sinnvolle und notwendige Finanztransaktionen verteuern. Dies gilt etwa für die Absicherung von Zins-, Währungs- und Rohstoffrisiken aus gewerblichen Liefergeschäften. Der Wettbewerb wird so zugunsten von Konkurrenten aus Ländern verzerrt, deren Risikoabsicherung nicht steuerlich belastet wird. Bei einem Verzicht auf die Absicherungsgeschäfte müssten die Unternehmen diese Risiken in den Bilanzen abbilden und so ihre Refinanzierungskosten erhöhen. Darüber hinaus mindert die Steuer den Wert von Aktien und Unternehmensanleihen, wenn bei deren Erwerb oder Veräußerung steuerbedingt Zusatzkosten anfallen. Die Kapitalkosten von Unternehmen werden so erhöht und die Eigenfinanzierung beeinträchtigt.

Die Finanztransaktionssteuer belastet jedoch auch die Kreditinstitute, so dass im Endeffekt negative Auswirkungen auf deren Eigenkapital nicht ausbleiben. Damit erwächst - im Zuge der ohnehin schon erhöhten Eigenkapitalanforderungen - die Gefahr, dass die Kreditversorgung der Wirtschaft beeinträchtigt wird. Hinzu kommt, dass es bei einer solchen Steuer zu einer Mehrfachbelastung von Geschäften auf mehreren Handelsstufen kommt. Von derartigen Kaskadeneffekten sind sowohl Verbundstrukturen - wie etwa im Bereich der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken - als auch Konzernstrukturen betroffen. Diese Wirkungen verschärfen die negativen wirtschaftlichen Folgen einer solchen Steuer zusätzlich.

Schließlich belastet die Steuer auch die betriebliche Altersvorsorge und mindert deren Attraktivität. Die Kosten für Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds, Pensionskassen oder andere Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung steigen aufgrund der zusätzlichen Steuerbelastung und führen im Ergebnis zu geringeren Erträgen. Bei jedem Erwerb und jeder Umschichtung der Anlagemittel fällt die Finanztransaktionssteuer an und verringert damit die betrieblichen Pensionen für die Arbeitnehmer. Bei leistungsbezogenen Altersvorsorgezusagen hätte der Arbeitgeber entsprechende Finanzierungslücken auszugleichen. In der Folgezeit müsste häufig bei Neuzusagen deren Höhe reduziert werden. Ähnlich schädliche Auswirkungen hat die Finanztransaktionssteuer im Übrigen auch auf die private Altersvorsorge der Bürger: Die Steuer schädigt damit die Altersvorsorge insgesamt.

Der Vorschlag der EU-Kommission ist im Ergebnis nicht geeignet, die mit ihm verfolgten Ziele zu erreichen. Insbesondere werden unerwünschte Spekulationen nicht durch die partielle Einführung einer Finanztransaktionssteuer unterbunden. Ausweichreaktionen und Wettbewerbsverzerrungen sind gerade bei einer Verstärkten Zusammenarbeit von nur einigen EU-Mitgliedstaaten kaum zu vermeiden. Eine Finanztransaktionssteuer kann daher nach Auffassung der Wirtschaftsverbände allenfalls im weltweiten Konsens zu dem von der Politik erhofften Ergebnis führen. Insellösungen oder gar nationale Alleingänge schwächen demgegenüber nur die davon betroffenen Wirtschafts- und Finanzstandorte."

Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.
Bundesverband deutscher Banken e.V.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Handelsverband Deutschland - HDE e.V.
(Bundesverband deutscher Banken: ra)

Lesen Sie auch:
Finanztransaktionssteuer soll verwirklicht werden

Bankenverband: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen