Forderungen gegenüber Schuldnern


Anti-Abzock-Gesetz: Inkassoverband kommentiert das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken"
Das Gesetz sieht Ergänzungen im Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (EGRDG) vor, die die Höhe der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten regeln

(16.10.13) - Der Bundesrat hatte in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" verabschiedet, das unter anderem die Arbeit von Inkassounternehmen neu regelt. Dazu erklärt Kay Uwe Berg, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU): "Das 'Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken' ist ein Schritt hin zu mehr Klarheit und Transparenz. Es regelt eindeutig: Inkassokosten können vom Schuldner, der sich in Verzug befindet, maximal bis zur Höhe der vergleichbaren Anwaltsgebühren erstattet verlangt werden. Der Gesetzgeber sorgt hier für eine längst überfällige Transparenz, indem er die ständige Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht eindeutig ins Gesetz schreibt. Dies ist maximal transparent und damit gut für Wirtschaft wie Verbraucher."

Das Gesetz sieht Ergänzungen im Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (EGRDG) vor, die die Höhe der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten regeln. Neue Darlegungs- und Informationspflichten, die nach einer Übergangszeit voraussichtlich ab November 2014 gelten, regeln, wie Inkassounternehmen ihre Forderungen gegenüber Schuldnern noch transparenter auszuformulieren haben. Der Inkassoverband kündigt dazu an, sich im Dialog mit den Schuldnerberatungsstellen und den Verbraucherschützern für eine Umsetzung stark zu machen, die für alle Beteiligten Klarheit schafft.

Auch die Aufsicht über Inkassounternehmen wird verbessert – was der BDIU bereits bei Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes 2008 gefordert hatte. Berg schränkt allerdings ein: "Leider bleibt es bei einer Zersplitterung der Aufsichtslandschaft auf 79 Behörden in Deutschland. Optimal wäre eine bundesweite, realistisch eine Aufsichtsbehörde pro Bundesland. Bald nach den Wahlen muss daher eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Wirtschaft, der Verbraucherschützer und der juristischen Praxis eingerichtet werden."

Das Gesetz gibt des Weiteren dem Bundesjustizministerium die Möglichkeit, im Rahmen einer Rechtsverordnung Maximalgebühren für Forderungen gegenüber Privatpersonen festzulegen, insbesondere für das erste Mahnschreiben nach Eintritt des Verzugs und für den Einzug von mehr als 100 sogenannten gleichartigen, innerhalb eines Monats dem Inkassodienstleister übergebenen Forderungen desselben Gläubigers.

Eine solche Rechtsverordnung würde die durch das Gesetz geschaffene Klarheit wieder beseitigen. Darunter zu leiden hätten die Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft. "Unsere Mitgliedsunternehmen bearbeiten pro Jahr fast 20 Millionen außergerichtliche Mahnungen und führen dem Wirtschaftskreislauf rund 5 Milliarden Euro an Liquidität wieder zurück", erklärt Berg. "Inkassounternehmen verhindern so Insolvenzen, sichern Arbeitsplätze und tragen wesentlich zur Preisstabilität bei. Für Verbraucher und Unternehmen ist die Arbeit von Inkassounternehmen unverzichtbar. Sie darf nicht durch eine Überregulierung der Inkassokosten gefährdet werden." Besonders kritisch sieht Berg, dass eine solche Gebührenverordnung nach dem Gesetzeswortlaut nur für registrierte Inkassodienstleister, nicht aber für Rechtsanwälte gelten soll, die zum Teil im großangelegten industriellen Maßstab Inkasso betreiben. Berg kündigte an, dass der BDIU sich eine verfassungsrechtliche Überprüfung dieser Regelungen vorbehalte. (BDIU: ra)



BDIU: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen