Ärzte und ihre Bestechlichkeit
Wird für Pharmakonzerne die Korruption künftig gefährlicher? Bislang mussten sich Pharmaunternehmen und Ärzte bei Bestechung und Bestechlichkeit nicht vor Strafe fürchten
BDK Bayern: Oft steht nicht die Gesundheit bei der Verschreibung im Vordergrund, sondern der Profit und die Gier des Arztes
(05.05.11) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Landesverband Bayern, zeigt sich über die "blauäugige Politik im Rahmen der Korruptionsbekämpfung" enttäuscht. Bislang mussten sich Pharmaunternehmen und Ärzte bei Bestechung und Bestechlichkeit nicht vor Strafe fürchten. Der einschlägige Paragraph im Strafgesetzbuch – 299 – wurde auf niedergelassene Ärzte nicht angewandt, da man sie als selbständig einstufte. Bestechlich könne nur ein "Angestellter oder Beauftragter eines geschäftlichen Betriebes" sein, heißt es dort.
Der Gesetzgeber wollte nur eine Firma und deren Chef vor Korruption schützen. So konnte die Pharmaindustrie ihre Kundschaft mit Annehmlichkeiten wie Laptops, Flachbildschirmen, Navigationsgeräten oder aber auch mit Golfspielen als Rahmenprogramm von Ärztekongressen ködern, um ihre Arzneimittel auf den Markt zu bringen. "Nicht die Gesundheit stand daraufhin bei der Verschreibung im Vordergrund, sondern der Profit und die Gier des Arztes", ist sich der Korruptionsexperte des BDK, Uwe Dolata, sicher.
"Während Pharmakonzerne ihre Kundschaft, die Mediziner, mit Wochenendreisen, lukrativen Beraterverträgen oder Geldzahlungen lockte und diese als gewinneinbringende Vertriebsmethode ungestraft zum Einsatz brachte, hätte dies jedem sonstigen Handeltreibenden ein Ermittlungsverfahren wegen Korruption beschert. Ein unhaltbarer Zustand", urteilt Dolata.
Vergangenen Herbst verurteilte das Landgericht Ulm erstmals zwei Ärzte wegen Bestechlichkeit zu jeweils einer Geldbuße von 20.000 Euro. Die Anwälte der Angeklagten haben Revision eingelegt. Nun will am 5. Mai der Bundesgerichtshof entscheiden, ob Ärzte wegen Bestechlichkeit angeklagt werden können.
Inzwischen erkannten immer mehr Rechtsexperten in Ärzten durchaus "Beauftragte" – nämlich der Krankenkassen, die schließlich die Arztrezepte bezahlen müssen. Der BDK fordert seit geraumer Zeit dagegen den Gesetzgeber auf, für rechtliche Klarheit und somit für die strafrechtliche Grundlage zu sorgen.
Aber nach dem BGH-Urteil stehen vielen Medikamentenherstellern womöglich Ermittlungsverfahren wegen ihrer Vertriebsmethoden bevor und damit ist ja schon ein Schritt in die richtige Richtung getan. (BDK Bayern: ra)
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