Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle


Bitkom äußerte sich zu Plänen für internationale Steuerreform und Digitalsteuer
Präsident Berg: Eine Sondersteuer für digitale Geschäftsmodelle wird Unternehmensbesteuerung nicht gerechter machen



Das Europäische Parlament seine Position zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle und zur Einführung einer Digitalabgabe in der Europäischen Union fest. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

"Es ist ein wichtiges Ziel, das internationale Steuerrecht zu vereinheitlichen und die Besteuerung von Unternehmen gerechter zu gestalten. Das darf aber nicht dazu führen, dass digitale Unternehmen oder digitale Geschäftsmodelle einseitig mit einer steuerlichen Sonderbelastung belegt werden. Diese Pläne sind mit dem Ziel einer faireren Besteuerung nicht zu vereinbaren und stellen vielmehr eine steuerliche Diskriminierung innovativer Unternehmen und Geschäftsmodelle dar. Eine solche Ungleichbehandlung würde zu neuen Marktverzerrungen führen. Das gilt besonders, wenn zusätzlich noch eine Digitalabgabe eingeführt würde, die an die Europäische Union zu leisten wäre.

Zur Bekämpfung von Steuergestaltungen und Steuervermeidungen hat es in jüngster Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Gesetzesänderungen gegeben. Bevor über weitere Steuerverschärfungen für Unternehmen nachgedacht wird, sollte abgewartet werden, inwiefern die bisherigen Verschärfungen bereits wirken. Es ist ein weit verbreitetes Vorurteil, dass digitale Unternehmen generell weniger Steuern zahlen als andere Unternehmen. Es gibt durchaus Studien, die das Gegenteil belegen. Es bedarf jedenfalls noch weiterer Untersuchungen zur Steuerbelastung verschiedener Geschäftsmodelle.

Um die internationale Steuergerechtigkeit zu erhöhen, sollte die Europäische Union von weiteren Alleingängen absehen und die Besteuerung grenzüberschreitender Geschäftsmodelle auf der Grundlage bereits vorliegender OECD-Vorschläge unterstützen. Ein Sonderweg der EU gefährdet eine internationale Einigung, die bereits weit fortgeschritten ist. Die Neuordnung der internationalen Unternehmensbesteuerung sollte wie von der OECD angestrebt nicht die Umsätze in den Fokus nehmen, sondern die Gewinne.

Bei der Diskussion um neue Steuern für digitale Unternehmen muss das Augenmerk verstärkt auf die Umsetzung und die Anwendbarkeit gelegt werden. So scheint es auf den ersten Blick nachvollziehbar, den Wertschöpfungsbeitrag von Nutzerinnen und Nutzern digitale Geschäftsmodelle bei der Besteuerung zu berücksichtigen. Ein für steuerliche Zwecke akzeptabler Wert dieses Beitrags lässt sich in der Praxis jedoch nicht mit vertretbarem Aufwand ermitteln."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 01.05.21
Newsletterlauf: 10.08.21

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen