Bund bremst Start-up-Finanzierung aus


Gesetzentwurf für Kleinanlegerschutz erschwert Crowdinvesting für Start-ups
Neue Obergrenze für Beteiligungen und zusätzliche Bürokratie

(18.08.14) - Die Pläne der Deutschen Bundesregierung für ein neues Gesetz zum Kleinanlegerschutz gefährden die Finanzierung von Start-ups in Deutschland. Darauf weist der Hightech-Verband Bitkom hin. "Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft die Gratwanderung zwischen Anlegerschutz und Start-up-Förderung nicht wirklich. Jeder, der in Start-ups oder sogar nur in Ideen investiert, weiß, dass er damit ein hohes Risiko eingeht, sich aber auch enorme Chancen eröffnet", sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Die neuen bürokratischen Hürden für Crowdinvesting und Crowdfunding machen es schwieriger und teurer, Geldgeber und Investoren zu finden, ohne Anleger besser zu schützen. Das widerspricht dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Start-ups in Deutschland zu fördern." Bei der Crowdfinanzierung stellen Start-ups und Gründer ihre Ideen auf Online-Plattformen wie Companisto, Innovestment oder Seedmatch vor und sammeln bei möglichst vielen Geldgebern meist nur geringe Einzelbeträge ein, um ihre Idee zu realisieren.

Das Ziel des vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Referentenentwurfs ist es, Kleinanleger bei Investitionen zu schützen. Für Start-ups sieht der Entwurf bei der Crowdfinanzierung Ausnahmen vor, die aus Bitkom-Sicht allerdings viel zu kurz greifen. So sollen diese Erleichterungen nur für Investitionsrunden bis 1 Million Euro gelten. Zudem dürfen sich Einzelinvestoren mit maximal 10.000 Euro beteiligen. Aber: Selbst dann müssten Start-ups vor Crowdinvesting- und Crowdfunding-Runden ein Informationsblatt erstellen und bei der Finanzaufsicht hinterlegen. Die Geldgeber wären gezwungen, bereits ab einer Beteiligung von nur 250 Euro diese Information auf Papier auszudrucken und unterschrieben per Post an das Start-up oder die Crowdinvesting-Plattform zurückzusenden.

"Crowdinvesting wird auch hierzulande erfreulicherweise immer stärker genutzt, weil es einfach und bequem ist. Mit einem Mausklick kann man sich mit wenig Geld an einer guten Idee beteiligen. Durch das Ausdrucken wird dieser Vorteil vollständig zunichte gemacht. Bei diesem Gesetzentwurf machen Internet-Ausdrucker Start-up-Politik", so Rohleder. "Mit altem Denken im Sparbuchformat und dem Einsammeln von Altpapierbergen machen wir Deutschland ganz bestimmt nicht zum Digitalen Wachstumsland."

Die Darstellung von Projekten auf den gängigen Plattformen sei heute schon viel transparenter als die meisten gedruckten Prospekte für klassische Vermögensanlagen. Im Netz präsentierten die Gründer ihre Ideen mit Texten, Fotos und Videos. Dort sei es in der Regel sogar möglich, vor einer Beteiligung direkt mit den Gründern Kontakt aufzunehmen, etwa um Fragen zu stellen. Und die Antworten seien für alle Interessenten einsehbar. "Diese Transparenz bei Investitionen in Start-ups sollten wir lieber auf andere Bereiche übertragen anstatt reglementierend einzugreifen und zusätzliche Anforderungen aus dem vorigen Jahrhundert zu stellen", so Rohleder. "Die Beschränkung der Runden auf 1 Million Euro und Maximalbeträge von 10.000 Euro hilft niemandem und sorgt nur dafür, dass es in Deutschland noch schwieriger wird, Start-ups zu finanzieren", so Rohleder.

Der Bitkom kritisiert zudem, dass kein Unterschied zwischen Crowdfunding und Crowdinvesting gemacht wird. "Beim Crowdfunding wollen die Geldgeber sich nicht an einem Unternehmen beteiligen. Sie unterstützen eine Idee oder wollen der erste sein, der ein neues Produkt bekommt", so Rohleder. "Hier wird nicht investiert, sondern allenfalls gekauft. Deshalb gibt es auch kein Kleinanlegerschutzbedürfnis." Entsprechend darf Crowdfunding auch nicht von einem Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern betroffen sein. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen