EU-Parlament verabschiedet Datenschutzverordnung


Datenschutzverordnung sollte einheitlich angewendet werden
Bürokratischer Aufwand muss sich in Grenzen halten - Dialog mit Politik und Datenschutzbehörden notwendig



Der Bitkom begrüßt, dass die langjährigen Verhandlungen der EU-Institutionen über die Datenschutzverordnung zu einem Abschluss gekommen sind. Mit der Verordnung gilt nun erstmals das gleiche Datenschutzrecht für alle in der EU tätigen Unternehmen. "Die neuen Datenschutzstandards sollten in den Mitgliedsstaaten möglichst einheitlich angewendet und durchgesetzt werden", sagte Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit.

Nur so könne gewährleistet werden, dass innerhalb der EU "gleiches Recht für alle" gelte. "Die Unternehmen haben jetzt zwei Jahre Zeit, ihre Datenschutzpraxis an die neuen Vorschriften anzupassen", sagte Dehmel. "Auf die Unternehmen kommen mit der Verordnung zahlreiche neue Dokumentations-, Melde- und Genehmigungspflichten zu."

So müssen Unternehmen in Zukunft unter anderem Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen, den Datenschutz bereits bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienste beachten ("Privacy by Design"), datenschutzfreundliche Voreinstellungen ("Privacy by Default") vornehmen oder das neue Verbraucherrecht auf Datenübertragbarkeit umsetzen. "Viele Regelungen der neuen Datenschutzverordnung sind so allgemein formuliert, dass nicht auf den ersten Blick klar ist, wie sie in der Praxis umgesetzt werden sollen. Das wird in der Anfangszeit zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führen", sagte Dehmel. Daher sei es wichtig, dass sich Wirtschaft und Datenschutzaufsicht möglichst bald austauschen, um ein gemeinsames und europaweit einheitliches Verständnis der neuen Regeln zu entwickeln.

Aus Sicht des Bitkom muss die praktische Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben für die Wirtschaft handhabbar bleiben. Dehmel: "Wir müssen den Aufwand auf das für einen effektiven Datenschutz absolut notwendige begrenzen, um unnötige Bürokratie und Rechtsunsicherheit zu vermeiden." Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Zwei Jahre nach diesem Zeitpunkt gilt die Verordnung dann für alle. Das heißt, Unternehmen müssen bis zum Mai oder Juni 2018 ihre internen Prozesse der Datenverarbeitung auf die Regelungen der Verordnung umstellen. Bei Verstößen drohen den Unternehmen empfindliche Strafen von bis zu vier Prozent ihres globalen Umsatzes. (Bitkom: ra)

eingetragen: 25.04.16
Home & Newsletterlauf: 25.05.16

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen