Aktivitäten zum Arbeitnehmerdatenschutz


BvD kritisierte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 28.05.2010
BvD hätte eine Regelung begrüßt, die die besonderen Fragen der Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Konzern im Einzelnen regelt


(05.07.10) - Der BvD begrüßt die gesetzgeberischen Aktivitäten zum Arbeitnehmerdatenschutz. Eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsnehmerverhältnis sei dringend geboten und ein jahrelang vernachlässigtes Problem.

Die vorgesehenen Vorschriften seien grundsätzlich von hoher praktischer Bedeutung für die Arbeit des Datenschutzbeauftragten. Für die behördlichen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten sei eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben unerlässlich.

Der Datenschutzbeauftragte könne lediglich auf die Einhaltung des Datenschutzes hin wirken und habe mithin keine Entscheidungskompetenz. Seine einzige Möglichkeit den Datenschutz zu fördern sei, die Leitung der verantwortlichen Stelle zu überzeugen. Dieses könne er nur mit Kompetenz und klaren Stellungnahmen. So sei für die Praktiker vor Ort die wichtigste Anforderung an ein Gesetz, dass es eine klare und praxisgerechte Regelung treffe.

Die Regelung, die im jetzt gültigen § 32 Abs. 1 für Unklarheit und Diskussion sorge und somit nicht praktikabel erscheine, werde jetzt auf die Einzelfälle heruntergebrochen. Leider werde sie dadurch aber nicht leichter anwendbar. Die Vorgaben seien für die praktische Arbeit nicht konkret genug. Für den betrieblichen Datenschutzbeauftragten ergebe sich so die Situation, dass im Bezug auf das Beschäftigungsverhältnis nirgendwo eine klare und feste Größe zu erkennen und vertreten sei. Mit dieser Regelung werde der Beschäftigtendatenschutz in der Praxis nur bedingt durchsetzbar.

Eine Lösungsmöglichkeit, die mehr Rechtsicherheit schaffen könnte, sieht der BvD darin, Einzelfalllösungen für "Standardfragen" zu treffen und für die offenen Fragen eine Abwägungslösung als Auffangnorm zu schaffen.

Im Gesetzentwurf gänzlich vermisst würden Regelungen zu der häufig vorkommenden Datenverarbeitung im Konzern. Die besondere Verbindung konzernangehöriger Gesellschaften führe zu teilweise weit gefächerten Datenverarbeitungen innerhalb einer Konzerngruppe. Die bisher anzuwendenden Regelungen seien dafür weder ausreichend noch passend. Deshalb hätte der BvD eine Regelung begrüßt, die die besonderen Fragen der Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Konzern im Einzelnen regelt.

Die Stellungnahme des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vom 28.05.2010 finden Sie auf der Website des BvD. (BvD: ra)

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen