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Neubewertung des Datenschutzes bei der DB


Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands kommentiert Bußgeld gegen die Deutsche Bahn
"Verspätet angekommen: Deutsche Bahn setzt Datenschutzbeauftragten jetzt mit auf die Lok"


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(30.10.09) - Nach Aussagen des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit will die Deutsche Bahn zukünftig eine Modellfunktion in Sachen Datenschutz übernehmen. Diese Entscheidung wird vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. ausdrücklich unterstützt.

Während die Deutsche Bahn als Quittung für mangelhaften Kundendatenschutz 2007 den BigBrotherAward kassierte und der rechtwidrige Umgang mit Mitarbeiterdaten 2009 zu einem Bußgeld von 1,1 Mio. Euro führte, hat der neue Unternehmensvorstand nun den Datenschutz zu einer seiner obersten Prioritäten erklärt und sich hohe Ziele gesetzt: Man will "nicht nur die vorgeschriebenen technischen und organisatorischen Vorkehrungen gegen datenschutzrechtliche Verstöße treffen, sondern darüber hinaus in Sachen Datenschutz eine Modellfunktion übernehmen."

Der BvD begrüßt, dass in immer mehr Großunternehmen eine Neubewertung des Datenschutzes stattfindet: Lange Zeit als bürokratisches Hemmnis und Kostenfaktor abgetan, wird zunehmend seine tragende Rolle beim Aufbau und Erhalt einer Vertrauensbeziehung zu Kunden und Mitarbeitern wahrgenommen.

Ausdrücklich würdigt der BvD die angekündigte Stärkung des Konzerndatenschutzbeauftragten. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte stellt die gesetzlich normierte, innerbetriebliche Kontrollinstanz dar. Eine enge Anbindung von qualifizierten und zuverlässigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten an die Informationsflüsse des Unternehmens und seine Entscheidungsträger ist ein entscheidender Beitrag für eine rechtskonforme, effiziente Datenverarbeitung und hilft bei der Vermeidung imageschädigender Datenschutzpannen und -skandale.

Der BvD appelliert an große und kleine Unternehmen, aus den Ereignissen rund um die Deutsche Bahn zu lernen und auf die richtige Einbindung ihrer Datenschutzbeauftragten zu setzen. Eine bloße Bestellung reicht nicht aus. Mit dem im September verabschiedeten "Beruflichen Leitbild des Datenschutzbeauftragten" gibt der BvD Unternehmen und Datenschutzbeauftragten gleichermaßen eine Orientierung. (BvD: ra)

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Deutsche Bahn zahlt Bußgeld

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Kommentare und Meinungen

Erwünscht: Klärung des Begriffs "Diversity" In einer Stellungnahme äußert sich Peter H. Dehnen vom GermanBoardRoom zu den wesentlichen Änderungen im Deutschen Corporate Governance Kodex. Unter der Fragestellung: "Was wünschen sich Profi-Aufsichtsräte von der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) Kommission?" mahnt Dehnen die Schaffung eines eindeutigen Regelwerks und eine Klärung des Begriffs "Diversity" an.

Haftung des Datenschutzbeauftragten Die UIMC Dr. Vossbein GmbH & Co. KG weist auf ein interessanten Problem hin: In der Rechtsprechung ist in den letzten Jahren bemerkenswerter Weise die Auffassung vertreten worden, dass so genannte Compliance-Manager für unter anderem im Unternehmen begangene Rechtsverstöße persönlich strafrechtlich haften. Dies wird damit begründet, dass sie kraft ihres Amtes dazu verpflichtet seien, Rechtsverstöße und Straftaten im Unternehmen zu verhindern. Dies wirft die Frage auf, ob der Datenschutzbeauftragte aufgrund seines gesetzlichen Auftrages dem Compliance-Manager gleich zu setzen ist.

Stellungnahme des BVDW zum De-Mail-Gesetz Die Einführung der De-Mail soll insbesondere erhebliche Vorteile für die Bürger bringen. So können zukünftig Vorgänge, für die bisher der papierbasierte Weg oder sogar persönliches Erscheinen der Bürger zwingend erforderlich waren, einfacher, schneller und weltweit rund um die Uhr vollständig elektronisch vorgenommen werden. Der BVDW weist in einer Stellungnahme auf "Fehljustierungen im Detail" hin.

Swift und präventiver Massendatentransfer Die Piratenpartei Deutschland zeigt sich vom Europäischen Parlament enttäuscht, das einem Swift-Abkommen zugestimmt habe, das den Geheimdiensten der USA umfangreichen Zugriff auf die Kontenbewegungen europäischer Bürger ermögliche. Noch im Februar hatte das Parlament das Vorhaben vehement abgelehnt. Das Abkommen über die Weitergabe der Daten an die USA tritt am 1. August 1010 in Kraft treten.

Wird Entgeltnachweis (Elena-Verfahren) gestoppt? Der BvD e.V. unterstützt das Bestreben der Datenschutzaufsichtsbehörden und des Bundeswirtschaftsministers, den elektronischen Entgeltnachweis (Elena-Verfahren) zu stoppen.

Stellt EU eigene Datenschutzprinzipien in Frage? Eine neue EU-Direktive, bekannt als "Direktive 29" wurde im europäischen Parlament verabschiedet. Ziel ist es, den einzelnen EU-Staaten die Suchmaschinenbetreiber gesetzlich dazu verpflichten, künftig das Suchverhalten und die Suchergebnisse ihrer Benutzer aufzuzeichnen. Diverse staatliche Organisationen hätten somit Zugriff auf Suchergebnisse unbescholtener Bürger.

Aktivitäten zum Arbeitnehmerdatenschutz Der BvD begrüßt die gesetzgeberischen Aktivitäten zum Arbeitnehmerdatenschutz. Eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Arbeitsnehmerverhältnis sei dringend geboten und ein jahrelang vernachlässigtes Problem.

Piratenpartei gegen Abgeordnetenkorruption Die Piratenpartei nimmt Stellung zum Thema "Abgeordnetenkorruption". So erstaunlich es einem Demokraten vorkommen müsse: Einen Abgeordneten zugunsten Dritter oder außerhalb des Parlaments zu bestechen sei legal. Solche Handlungen würden vom deutschen Recht nicht erfasst. Die Piratenpartei unterstützt dabei eine Petition, um diese Gesetzeslücke zu schließen: Die "Initiative 108e".

EU-Parlament an den EU-Rat zum Thema eInvoicing Die Veröffentlichung des EU-Parlaments vom 05. Mai 2010 zum Thema eInvoicing führt bei einigen Unternehmen und Dienstleistern zur Verunsicherung. Für viele stellt sich die Frage, ob Signaturlösungen heute und auch zukünftig die geeignete und investitionssichere Technologie für gesetzeskonformes eInvoicing sind. Die folgende Stellungnahme der AuthentiDate International AG skizziert daher den aktuellen Status auf EU-Ebene. Hier wird deutlich, dass der Einsatz elektronischer Signaturen im eInvoicing erforderlich ist, um die Europäischen Anforderungen zu erfüllen.

Auf die Arbeit der GEMA Einfluss ausüben Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelte drei Petitionen, die eine Überarbeitung der GEMA forderten. Die erfolgreichste davon hatte über 106.000 Mitzeichner gefunden. Die Piratenpartei sieht ihre Kritik an der GEMA durch den Ausschuss vollständig bestätigt und fordert den Bundestag auf, jetzt entsprechend zu handeln.

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Regulatorische Kontrolle für VDSL-Infrastruktur Überarbeitung des Urheberrechts