Bestätigungs-Mails für Newsletter Werbung?


OLG München sieht unzulässige E-Mail-Werbung durch Bestätigungsanfrage im Double-opt-in-Verfahren
BVDW kritisiert Urteil des OLG München: Urteil des OLG München geht an bewährter Unternehmenspraxis vorbei - BGH muss nun klare Anforderungen an zulässiges Double-Opt-in formulieren


(12.12.12) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. kommentiert die aktuelle Rechtsprechung des Oberlandesgerichts (OLG) München. Mit dem Urteil (Az. 29 U 1682/12) sorgt das Gericht derzeit für Rechtsunsicherheit bei deutschen Unternehmen. Nach Auffassung der Münchner Richter gelten demnach E-Mails zur Bestätigung über die Einwilligung in den Erhalt von Newslettern bereits als einwilligungsbedürftige Werbung. Sollte diese Rechtsansicht bestätigt werden befürchtet der BVDW damit das Aus für das in der Unternehmenspraxis bewährte Double-Opt-In-Verfahren beim Newsletterversand. Der BVDW spricht sich für die Schaffung von Rechtssicherheit durch eine klarstellende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus. Nach Auffassung des Verbands kann nur ein Urteil des BGH die notwendigen rechtlichen Grundlagen und Sicherheit für deutsche Unternehmen bezüglich der Kommunikation über E-Mails und Newsletter herbeiführen.

Michael Neuber, Justiziar des BVDW, kommentiert die Urteilsfindung des OLG München: "Bestätigungsmails zur beweissicheren Dokumentation einer Einwilligung zum Empfang von Newslettern dürfen bei werbefreier und neutraler Gestaltung nicht als Werbung und damit als unzumutbare Belästigung gewertet werden. Mit dem aktuellen Urteil sorgt das OLG München für Unsicherheit in allen deutschen Unternehmen, welche aktives E-Mail-Marketing betreiben. Nach unserer Auffassung führt die Argumentation des Gerichts zu dem fragwürdigen Ergebnis, dass Werbenden und damit allen Versendern von Newslettern die einzige Möglichkeit, eine beweissicher dokumentierte Einwilligung überhaupt einzuholen, genommen wird. Die richterliche Entscheidung entspricht nicht den Gepflogenheiten der digitalen Kommunikation unserer Zeit."

Für den Bereich des E-Mail-Marketings hatte der BGH in mehreren Urteilen die grundsätzliche Geeignetheit eines Double-Opt-In-Verfahrens zur beweissicheren Erlangung der notwendigen Einwilligung festgestellt. Ohne dieses Verfahren werden die Hürden zur beweissicher dokumentierten Einwilligung unzumutbar hoch gesetzt. Eine andere realistische Möglichkeit der gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG gesetzeskonformen und sicheren Ausübung werblicher Kommunikation existiert nicht. Der BVDW befürchtet das Aus für das in der Unternehmenspraxis bewährte Double-Opt-In-Verfahren, sollte diese Rechtsansicht bestätigt werden. Hier ist nun der BGH gefordert, den von ihm grundsätzlich befürworteten Verfahren die nötigen Konturen zu geben und damit wieder Rechtssicherheit für die digitale Wirtschaft zu schaffen. (BVDW: ra)

BVDW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen