eco zum KRITIS-Dachgesetz


Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist eine der Kernaufgaben der Sicherheitspolitik
Doppelregulierung und Rechtsunsicherheiten ausräumen



Mit dem derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen KRITIS-Dachgesetz will das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken. Damit sollen erstmals bundesweit einheitliche Vorgaben zum physischen Schutz kritischer Anlagen geschaffen werden, die im Zuge der europäischen CER-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen sind. Darin werden unter anderem die Unternehmen zum Risikomanagement verpflichtet und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK als Aufsichtsbehörde eingesetzt.

eco Vorstand Klaus Landefeld erklärte:
"Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist eine der Kernaufgaben der Sicherheitspolitik. Wir begrüßen das Ziel, die Grundversorgung der Bevölkerung resilienter zu gestalten, aber sind höchst verunsichert, ob und in welchem Umfang wir von diesem Gesetzentwurf betroffen sind. Für die Internetwirtschaft stiften die Vorgaben, die mit dem KRITIS-DachG gemacht werden, eher Verwirrung als Nutzen. Viel dringender wäre es, uns mit der Bundesregierung über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auseinanderzusetzen. Der ist zwar auch schon in der Abstimmung mit den anderen Ministerien, aber eine Verbändeanhörung findet dazu bislang nicht statt. Die Festlegungen des KRITIS-DachG sind aber bestenfalls unvollständig, wenn sie vom NIS-2-Umsetzungsgesetz getrennt betrachtet werden. Hier muss vor allem darauf geachtet werden, dass sich keine Rechtunsicherheiten für die betroffenen Unternehmen ergeben. Vor allem die Rollenverteilung zwischen den bisherigen Aufsichtsbehörden, vor allem BSI und BNetzA, und dem künftig zuständigen BBK muss geklärt werden, damit hier keine Doppel- oder Dreifachregulierung etabliert wird."

Aus Sicht der Internetwirtschaft und im Sinne einer stringenten und nachvollziehbaren Gesetzgebung wäre es daher sinnvoll, die Vorgaben für IT-Unternehmen ausschließlich im NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) zu bündeln. Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. fordert deshalb, dass auch der Gesetzentwurf zum NIS2UmsuCG unverzüglich und mit angemessener Frist zur Stellungnahme in die Verbändeanhörung gegeben wird. (eco: ra)

eingetragen: 19.09.23
Newsletterlauf: 08.11.23

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Postengeschachere im Dunkeln"

    Anlässlich der aktuellen Personaldebatte rund um das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) warnte Transparency Deutschland vor einer Beschädigung des Amtes und fordert eine Stärkung der Unabhängigkeit und Durchsetzungsmöglichkeiten des Amtes.

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen