Internet-Bildersuche und Urheberrecht


Internet-Bildersuche in Deutschland vor dem Aus? - Landgericht Hamburg verschreckt mit zwei Urteilen die Internet-Wirtschaft
Unzureichende rechtliche Regelungen für Suchmaschinenbetreiber in Deutschland


(16.10.08) - Die bei Nutzern und Anbietern beliebte und praktische Suche nach Abbildungen im Internet steht nach zwei Urteilen des Landgerichts Hamburg vom 26. September 2008 (Az.: 308 O 42/06 und Az.: 308 O 248/07) möglicherweise vor dem Aus. Zwei Künstler hatten den Suchmaschinenbetreiber Google, die Deutsche Telekom, Freenet und AOL/HanseNet verklagt, weil die daumennagelgroßen Abbildungen ihrer Werke (sog. Thumbnails), die man nach einer Bildersuche angezeigt bekommt, angeblich gegen das Urheberrecht verstoßen.

Aufgrund der unzureichenden rechtlichen Regelungen für Suchmaschinenbetreiber in Deutschland droht jetzt exklusiv für deutsche Nutzer das Aus für die beliebte Bildersuche im Internet. Trotz mehrfacher dringender Aufforderungen bleibt der Gesetzgeber derweil untätig, obwohl er eine klare Regelung der Verantwortlichkeiten von Suchmaschinenbetreibern schon vor Jahren in Aussicht gestellt hat.

Dazu sagt Harald A. Summa, Geschäftsführer des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (eco) e.V.:

"Die Entscheidungen katapultieren uns ins digitale Steinzeitalter und ignorieren die technischen Gegebenheiten des Internet. Wer als Urheber eines Bildes nicht in Bildersuchmaschinen gefunden werden möchte, kann dies auf einfachste Weise verhindern. Das Urteil gefährdet die Existenz von Bildersuchmaschinen und bedeutet in der Konsequenz dasselbe, als würde man in Bibliotheken sämtliche Kataloge zum Auffinden der Bücher verbannen. D

er Gesetzgeber ist jetzt gefragt, das Thema Verantwortlichkeit von Suchmaschinenbetreibern endlich so zu regeln, dass wieder Rechtssicherheit herrscht. Andernfalls hätte das Urteil die Konsequenz, dass alle Anbieter von Bildersuchen im Internet ihre Bildersuchmaschinen für deutsche Nutzer abschalten müssten. Das wäre gegen die Interessen von Millionen von Nutzern und würde darüber hinaus Arbeitsplätze auch bei Webseiten-Betreibern und Kreativen gefährden.

Auch das Geschäft vieler Internet-Betreiber und die Einnahmen vieler Künstler sind davon abhängig, dass ihre Angebote über die Bildersuche gefunden werden. Den Vorschlag des Gerichts, statt der Bilder einfach Textbeschreibungen der Abbildungen zu zeigen, kann man dagegen nur als realitätsfern und technikfeindlich bezeichnen. Was wir jetzt dringender denn je brauchen, sind an den Erfordernissen der vom Internet abhängigen Informationsgesellschaft orientierte Gesetze, um für Suchmaschinenbetreiber wieder Rechtssicherheit zu gewährleisten."
(eco: ra)



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