Meldepflicht von Datenpannen und Datendiebstahl


EU-Vorschrift zur 24-Stunden-Meldefrist bei Cyber-Attacken trat in Kraft
Die Flut an Diebstahls- und Missbrauchsfällen in der letzten Zeit zeigt deutlich, dass Unternehmen noch mehr in Datenschutzmaßnahmen investieren müssen


(25.09.13) - Eine neue Verordnung der Europäischen Union zur Meldepflicht von Datenpannen und Datendiebstahl trat am 25. August 2013 offiziell in Kraft. Fürs Erste wird die neue Regelung nur für Telekombetreiber Internet-Provider gelten. Diese Unternehmen müssen demnach Diebstahl, Verlust oder unbefugten Zugriff auf persönliche Daten der Kunden – einschließlich E-Mails, Verbindungsdaten und IP-Adressen – an die zuständigen Behörden melden. Die Frist zur Meldung beträgt dabei 24 Stunden nachdem das Datenleck erkannt wurde.

Ralph Kreter, Director Central Europe and Middle East bei LogRhythm, kommentiert:

"Die Flut an Diebstahls- und Missbrauchsfällen in der letzten Zeit zeigt deutlich, dass Unternehmen noch mehr in Datenschutzmaßnahmen investieren müssen, um das Vertrauen der Verbraucher wiederherzustellen. Als diese neuen EU-Regelungen vergangenes Jahr erstmals diskutiert wurden, sahen viele die vorgeschlagenen Sanktionen und Fristen als zu streng an. Sie hätte vielen Unternehmen aber bereits eine Warnung sein können und als Anstoß dienen sollen, um die Cyber-Abwehrstrategie neu zu regeln und zu verbessern. Leider ist dies aber bei vielen offensichtlich noch nicht geschehen.

Wie während jeder anhaltenden Krise, kommt irgendwann die Zeit, wenn weniger Worte und mehr Taten erforderlich sind – und es wäre möglich, dass diese neue Regulierung der letzte Aufruf zum Handeln für Unternehmen ist, die noch immer dem aktuellen Stand der Technik hinterherhinken und fahrlässig Kundendaten mit unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen in Gefahr bringen. Angesichts des gut dokumentierten hohen Niveaus heutiger Cyber-Krimineller können Unternehmen nicht mehr tatenlos zusehen und davon ausgehen, dass sie immun gegen Angriffe wären. Da das Risiko einer Rufschädigung und der Verlust von Kunden bisher für viele noch kein Grund zum Handeln waren, wird vielleicht die Drohung mit hohen Geldstrafen helfen.

Unternehmen, die angesichts der letzten Fälle in Panik verfallen, sollten zuerst einen Schritt zurücktreten und einen objektiven Blick auf ihre Sicherheitsrichtlinien werfen. Die von den neuen Regelungen vorgegebene straffe Meldefrist erlaubt sicherlich keine Fehler und Unternehmen sollten deshalb eine Strategie fahren, die ihnen klare Einblicke in jede einzelne Aktivität im Netzwerk erlaubt. Netzwerk-Daten werden häufig ineffizient verarbeitet, was unter dem Druck der 24-Stunden-Frist zu ungenauen Informationen über das Datenleck führen kann. Dieser Druck hat in den USA bereits zu dem Effekt geführt, dass Unternehmen in der Eile und aufgrund von zu wenig Informationen über die tatsächlichen Vorgänge im Netzwerk die Schwere des Vorfalls lieber über- statt untertrieben haben. Solche Lektionen im Bereich Cyber-Security müssen aber – über alle Industriesektoren hinweg – gelernt werden. Denn auch wenn die neuen Vorschriften im Moment noch ziemlich begrenzt sind, ist es nur eine Frage der Zeit, bevor ein universelles Regelwerk nicht nur vorgeschlagen, sondern auch durchgesetzt wird."
(LogRhythm: ra)

LogRhythm: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen