72 Stunden Zeit, um Behörden zu informieren


EU GDPR: Nur noch ein Jahr bis zum Inkrafttreten
Automatisierte Bedrohungserkennung, die sich überdies datenschutzgerecht einsetzen lässt



Ross Brewer, Vice President & Managing Director, EMEA bei LogRhythm

Wissen ist Macht – dieser Spruch passt auf seine ganz eigene Art in die Diskussion über die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Wenn das neue Regelwerk in genau einem Jahr im vollen Umfang in Kraft tritt, müssen Organisationen jederzeit erkennen können, ob und in welchem Maße ein Angriff auf ihre informationsverarbeitenden Systeme stattfindet und ob und in welchem Maße dabei personenbezogene Daten gefährdet sind. Ist ein Vorfall tatsächlich ernster Natur, haben die Betroffenen nur 72 Stunden Zeit, die zuständigen Behörden darüber zu informieren.

72 Stunden – das ist ein sehr enges Zeitfenster, wenn man bedenkt, wie lange laufende Angriffe heute in vielen Fällen noch unentdeckt bleiben. Darüber hinaus müssen die Organisationen aussagekräftige Informationen über das Geschehen vorweisen können: Wie groß ist der Vorfall, welche Systeme sind betroffen, welche nicht und in welchem Maße greifen die Sicherheitsmaßnahmen? Hinzu kommt, dass Intern im Fall der Fälle fundiert zu entscheiden ist, welche Details wirklich weiterzugeben sind. Zuviel preiszugeben oder zu wenig – beides wird zum Risiko.

Das Resultat all dessen lautet: Organisationen werden in Zukunft danach beurteilt, wie schnell sie einen Angriff aufdecken und wie gut sie darauf reagieren. Dass sie es langfristig komplett vermeiden können, Opfer einer Attacke zu werden, nimmt nämlich niemand mehr an – auch nicht die Behörden hinter der EU-DSGVO.

Bedrohungserkennung und Bedrohungsmanagement - die Domänen eines mit SIEM-Systemen ausgestatteten Security- Operations-Centern OCs – gehören vor diesem Hintergrund zu den wichtigsten Ansätzen, den zukünftigen Vorgaben des EU-Datenschutzes gerecht zu werden. In diesen Bereichen kann nur Automatisierung dabei helfen, den enormen Zeitdruck aufzufangen, den die Regeln der Meldepflicht für die SOC-Teams bedeuten.

Das Jahr bis zur endgültigen Umsetzung der Verordnung bietet gerade noch genug Zeit, sich mit einer guten Threat-Intelligence-Strategie organisatorisch und technisch so aufzustellen, dass die Sicherheitsteams in den Unternehmen der EU-DSGVO gelassen entgegensehen können.

Interessant ist dabei übrigens auch, dass die EU-DSGVO mit ihren genaueren Anforderungen an die technische Informationssicherheit für personenbezogene Daten wohl zwangsläufig dazu beitragen wird, dass die bisher nicht überall gut kooperierenden Spezialisten für IT-Sicherheit einerseits und Datenschutz andererseits in den Organisationen enger zusammenrücken werden – denn um ihre Arbeit gut zu machen, müssen sie in der Zukunft auf die gleichen Werkzeuge setzen. Das heißt erfreulicherweise auch: Automatisierte Bedrohungserkennung, die sich überdies datenschutzgerecht einsetzen lässt – dafür lässt sich ab jetzt auf gleich zwei unternehmensinterne Budgets zurückgreifen. (LogRhythm: ra)

eingetragen: 29.05.17
Home & Newsletterlauf: 29.06.17

LogRhythm: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen