Besserer Datenschutz im Internet


Online-Datenschutz: naiin prüft "rote Linie" des Bundesinnenministers
Die Unabhängigkeit einer Aufsicht, die in Gänze finanziell von den Geodatendienste-Anbietern abhängig ist, sei fraglich


(07.12.10) - In einer ersten Stellungnahme hat die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation "no abuse in internet" (naiin) das Engagement des Bundesinnenministers Thomas de Maizière für einen besseren Datenschutz im Internet grundsätzlich begrüßt. "Der vorgelegte Gesetzesentwurf zur 'roten Linie' ist eine klare Absage an die Forderungen nach einer Einzelfallgesetzgebung, wie sie im Rahmen der Google Street View-Debatte laut geworden waren", erklärt Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin.

Ausdrücklich zu befürworten sei auch das Bekenntnis des Bundesinnenministers zum Gedanken der Selbstregulierung. "Allerdings muss der von den Geodatendienste-Anbietern vorgelegte Kodex einer kritischen Prüfung unterzogen werden. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass die Einhaltung der Selbstverpflichtung sowie mögliche Verstöße gegen diese durch eine unabhängige Aufsicht kontrolliert und sanktioniert werden", fordert Grabowski. Die Unabhängigkeit einer Aufsicht, die in Gänze finanziell von den Geodatendienste-Anbietern abhängig ist, sei fraglich.

naiin selbst wird als Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle finanziell sowohl von der Internet-Wirtschaft als auch von der Netzgemeinde – sprich: Verbrauchern – getragen und stellt neben prozessualen Richtlinien so seine Unabhängigkeit sicher.

Die gemeinnützige Organisation hat angekündigt, den Gesetzesentwurf von Bundesinnenminister de Maizière nun eingehend prüfen zu wollen – auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Angebote seiner Mitgliedsunternehmen. "Im Anschluss daran werden wir dem Bundesinnenministerium eine Stellungnahme zukommen lassen", so Grabowski. (naiin: ra)

naiin: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen