Korruptionsbekämpfung braucht Sanktionen


Transparency begrüßt Forderung von Trittin nach Einführung eines Unternehmensstrafrechts
Bisher können Verstöße nur als Ordnungswidrigkeiten gewertet und mit einer Geldbuße belegt werden


(17.01.13) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den Vorstoß von Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Transparency verwies in diesem Zusammenhang auf einen Bericht von Spiegel-Online, wonach Trittin die Einführung eines Unternehmensstrafrechts als Konsequenz aus den jüngsten Vorwürfen gegen die Deutsche Bank gefordert hat. Er verwies dabei auf bestehende Regelungen in den USA, Frankreich und Spanien.

Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender, sagte: "Wenn wir Korruptionsbekämpfung in der Wirtschaft ernst nehmen, brauchen wir Sanktionen, durch die Verantwortliche hinreichend abgeschreckt werden." EU und OECD fordern seit langem die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in Deutschland. Auch Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte sich in den letzten Monaten für die Einführung eines Unternehmensstrafrechts ausgesprochen. Im Übrigen unterliegen deutsche Unternehmen, die an der US-Börse notiert sind, bereits jetzt den dort geltenden Regelungen.

Aus rechtsdogmatischer Sicht wird in Deutschland argumentiert, dass Unternehmen nicht schuldfähig sein könnten. Daher können derzeit Verstöße nur als Ordnungswidrigkeiten gewertet und mit einer Geldbuße belegt werden. Bundesregierung und Bundestag planen derzeit, den Bußgeldrahmen von derzeit 1 Mio auf 10 Mio Euro anzuheben. Die Regelung befindet sich im Vermittlungsausschuss. (Transparency: ra)

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