Schutz von Hinweisgebern einführen


Whistleblowing: Transparency begrüßt Urteil des Europäischen Gerichthofes für Menschenrechte zur Stärkung von Hinweisgebern
Hinweisgeberschutz in Deutschland muss weiter verbessert werden


(29.07.11) - Transparency International Deutschland begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichthofes für Menschenrechte (EGMR) im Fall Heinisch gegen Deutschland als wichtigen Schritt zur Stärkung von Hinweisgebern. Die Kündigung einer Altenpflegerin, die ihren Arbeitgeber auf Missstände im eigenen Unternehmen hingewiesen hatte, verstößt laut EGMR gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Peter Hammacher, Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeber bei Transparency Deutschland: "Nicht selten werden Hinweisgeber zu Opfern ihres Mutes, wenn sie auf wahrgenommene Missstände aufmerksam machen. In Deutschland haben wir die verquere Lage, dass Arbeitnehmer das Risiko tragen, dass ihre Hinweise von den Vorgesetzten als Angriff auf die eigene Person oder das Unternehmen verstanden werden."

Im Rahmen des G20-Aktionsplans gegen Korruption hat sich Deutschland verpflichtet, bis Ende 2012 gesetzliche Regeln zum Schutz von Hinweisgebern einzuführen. Das jüngste Urteil des EGMR bestätigt, dass hier weiter Handlungsbedarf besteht. Transparency Deutschland fordert seit Jahren, dass der Schutz von Hinweisgebern vor Sanktionen in Deutschland verbessert werden muss.

In Deutschland werden zwei Drittel aller Wirtschaftsstraftaten durch Zufall aufgedeckt. Interne Kontrollsysteme greifen wesentlich seltener. Jedes Unternehmen und jede Behörde sollte daher Hinweisgebersysteme einrichten. Sie geben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, qualifiziert über wahrgenommene Missstände zu berichten, ohne dass ihnen hieraus ein Nachteil erwächst.

"Hinweisgebersysteme müssen von ausgebildeten Personen betrieben und betreut werden, die die Spreu von Weizen trennen können. Nur so kann dem Missbrauch von Hinweisgebersystemen vorgebeugt und ihre Akzeptanz gestärkt werden", so Hammacher.

Der EGMR in Straßburg gibt in seiner Entscheidung vom 21.07.2011 im Fall Heinisch gegen Deutschland einer deutschen Altenpflegerin Recht, der fristlos gekündigt wurde. Sie hatte darauf hingewiesen, dass ihrer Ansicht nach in dem Pflegeheim zu wenig Personal zur Verfügung stehe, um die Bewohner des Pflegeheims adäquat zu betreuen. Die Arbeitsgerichte hielten die Kündigung für gerechtfertigt. Der EGMR ist hingegen der Auffassung, dass die deutschen Gerichte nicht gerecht zwischen dem Recht der Arbeitgeberin, ihren Ruf zu schützen, und dem Recht der Altenpflegerin auf freie Meinungsäußerung abgewogen und dadurch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt haben. (Transparency: ra)

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