Datenschutz und Datenweitergabe


Utimaco: Die im neuen Bundesdatenschutzgesetz geplante Einwilligung der Verbraucher zur Datenweitergabe reicht nicht aus
Bundesrat geht den falschen Weg beim Datenschutz - Bei Missbrauch von Kundendaten müssen Unternehmen haften


(25.09.08) - In einer Presseerklärung weist Utimaco, Herstellerin von Datensicherheitslösungen, darauf hin dass die geplante Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes inhaltlich nicht ausreicht, um den Missbrauch von Kundendaten zu verhindern:

Schon der Datengipfel der Bundesregierung Anfang September hat die Weichen falsch gestellt. In seiner Sitzung am vergangenen Freitag befasste sich der Bundesrat mit Detailfragen, die an der grundsätzlich verkehrten Richtung jedoch nichts ändern. Die dabei vorgetragenen Vorschläge verfehlen das Ziel, den Missbrauch von Kundendaten zu unterbinden, denn die ausdrückliche Einwilligung der Kunden zur Weitergabe ihrer persönlichen Daten reicht nicht aus. Auch dann besteht die Gefahr, dass Daten missbraucht werden. Die Konsequenz kann daher nur lauten: Unternehmen müssen für Datenverluste haften.

Die geplante Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes geht nicht weit genug: Sowohl beim Datengipfel Anfang September, den Bundesinnenminister Schäuble initiiert hatte, als auch bei der Sitzung des Bundesrats vom vergangenen Freitag zu diesem Thema standen die Verbraucher im Vordergrund.

Statt die Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, sollen die Verbraucher einer Nutzung und Weitergabe ihrer Daten zustimmen. Notwendig sind jedoch Gesetze, die den sachgemäßen Umgang mit sensiblen Daten eindeutiger festlegen und die Haftung bei Missbrauch verschärfen. Daher fordert Utimaco, statt der zu kurz gegriffenen Vorschläge von Bundesregierung und Bundesrat, eine Lösung nach kalifornischem Vorbild:

1. Unternehmen und Organisationen müssen verpflichtet werden, Datenverluste den Betroffenen und der Öffentlichkeit sofort mitzuteilen

2. Betroffene sollen leichter die Möglichkeit haben, den erlittenen Schaden in Regress zu stellen

3. Die Beweislast wird umgekehrt. Unternehmen müssen bei Datenverlusten aller Art den Nachweis erbringen, dass sie mit Kundendaten sorgsam umgehen

4. Unternehmen müssen protokollieren, welcher Mitarbeiter zu welchem Zeitpunkt auf Kundendaten zugreift. Damit lässt sich sehr wirksam die berechtigte Nutzung der Kundeninformationen vom absichtlichen Missbrauch trennen.

Utimaco stellt fest, dass die technischen Möglichkeiten zu diesen Forderungen längst vorhanden sind. Werde die Haftung bei Datenverlusten eingeführt, ändere sich die Lage sehr schnell. Firmen, die keine wirksamen Maßnahmen ergreifen, müssen als Folge von Datenmissbrauch nicht nur mit hohen Strafen, sondern auch mit Imageverlust und einer Abwanderung von Kunden rechnen. Datensicherheit werde dann zu einem direkten Wettbewerbsvorteil. (Utimaco: ra)

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