Verbraucherzentrale fordert: Klare Kennzeichnung von aufgetautem Fleisch an der Bedientheke Verbraucher erfahren also nichts darüber, wenn Hackfleisch, Gulasch oder mariniertes Fleisch von gefrorenem Fleisch stammen
(19.04.11) - Viele Verbraucher gehen davon aus, dass es sich bei Fleisch an der Bedientheke um frische Ware handelt. Doch Fleisch, Hackfleisch und Fleischzubereitungen werden teilweise in aufgetautem Zustand im Handel angeboten. Und das ist nicht immer erkennbar. "Die geltenden Regelungen bieten Verbrauchern keine klare Kennzeichnung", kritisiert Susanne Moritz von der Verbraucherzentrale Bayern.
Unverpackt angebotenes Fleisch, Hackfleisch und Fleischzubereitungen, die nach der Herstellung zunächst tiefgefroren wurden, dürfen nur dann in aufgetautem Zustand an Verbraucher abgegeben werden, wenn sie den Hinweis "aufgetaut" tragen. "Der Knackpunkt ist, dass die Kennzeichnung nur dann erfolgen muss, wenn das Fleisch nach der Herstellung, also nach der Zerkleinerung oder nach dem Marinieren gefroren war und aufgetaut im Handel angeboten wird", informiert Ernährungsexpertin Moritz. "Verbraucher erfahren also nichts darüber, wenn Hackfleisch, Gulasch oder mariniertes Fleisch von gefrorenem Fleisch stammen", so Moritz. Auch bei verpackter Ware bedeute das Fehlen des Hinweises nicht in jedem Fall, dass kein Auftauen stattgefunden hat.
Verbraucherfreundlicher sind die Regelungen für Geflügelfleisch. "Frisches Geflügelfleisch" darf zu keinem Zeitpunkt gefroren gewesen sein. Dies gilt auch für Zubereitungen wie Geflügelspieße oder marinierte Teile. "Doch Fertiggerichte mit gegartem Geflügel oder Geflügelsalate können aus zuvor gefrorenem Geflügel hergestellt werden, ohne dass dies gekennzeichnet sein muss", so die Verbraucherzentrale Bayern. Die Verbraucherschützer fordern, dass alle Fleischzubereitungen aus aufgetautem Fleisch mit dem entsprechenden Hinweis versehen werden, egal ob das Fleisch vor oder nach der Herstellung gefroren war. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
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