Entwurf zum Anlegerschutzgesetz sei lückenhaft und ohne Durchschlagskraft vzbv kritisiert fehlende Regelungen für freie Finanzvermittler und die weiterhin zersplitterte Aufsicht
(08.12.10) - Eine Finanzmarktreform aus einem Guss fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und kritisiert die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zum Anlegerschutz als lückenhaft. Anlass war die im Finanzausschuss des Bundestages.
"Das ist Stückwerk ohne Konzept", kritisiert Vorstand Gerd Billen. Die Maßnahmen bräuchten mehr Biss und müssten schlüssig aufeinander abgestimmt sein. Am Entwurf zum Anlegerschutzgesetz kritisiert der vzbv vor allem die fehlenden Regelungen für freie Finanzvermittler und die weiterhin zersplitterte Aufsicht.
Die Finanzkrise habe massive Probleme im Finanzvertrieb zu Tage gefördert, die nach grundlegenden Antworten verlangen. Doch die Politik der Bundesregierung folge aus Sicht des vzbv keinem erkennbaren Plan, der für eine neue Finanzmarktarchitektur erforderlich ist. Wesentliche Elemente wären neben einem engagierten Anlegerschutzgesetz und verbesserten Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung eine verbraucherorientierte Reform der Finanzaufsicht, ein Ausbau der unabhängigen Finanzberatung und eine Stärkung der Marktwächterfunktion von Verbraucherorganisationen.
Lückenhafter Anlegerschutz Der Regierungsentwurf zum Anlegerschutzgesetz ist aus Sicht des vzbv lückenhaft und ohne Durchschlagskraft. So fehle darin die ursprünglich vorgesehene Regulierung des Grauen Kapitalmarktes. Zwar habe die Deutsche Bundesregierung hierfür ein weiteres Gesetz in Aussicht gestellt. Allerdings sollen freie Finanzvermittler weiterhin nicht wie Banken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterstehen, sondern nur der Gewerbeaufsicht. Diese gewährleiste jedoch, anders als die BaFin, keine laufende Aufsicht. "Der Schutz von Verbrauchern bleibt damit vom Vertriebsweg abhängig und die Aufsicht zersplittert", kritisiert Billen. (vzbv: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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