Energielabel muss Stromverbrauch deutlicher machen


Marktcheck zeigt Reformbedarf: Energielabel muss verständlicher werden
Marktcheck zeigt, dass vor allem die Flut an Bestnoten problematisch ist

(27.03.15) - Beim Kauf eines neuen Haushaltsgeräts achtet mehr als die Hälfte der Verbraucher (57 Prozent) auf das Energielabel mit den Effizienzklassen A+++ bis G. Das zeigt eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Doch das Energielabel ist nicht so eindeutig, wie die Farbskala nahe legt: Für jede Produktgruppe gelten unterschiedliche Regeln. Das macht es Verbrauchern schwer, den Überblick zu behalten. Zu diesem Schluss kam ein Marktcheck des vzbv und der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März.

"Das Energielabel ist alles andere als einfach. Galt früher Klasse A als guter Tipp, ist diese Kennzeichnung heute nicht mehr viel wert", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Weil Haushaltsgeräte immer effizienter werden, gibt es die Zusatznoten A+++, A++ und A+. Eine einheitliche Skala für alle Geräte fehlt aber. Während bei neuen Staubsaugern die besten Geräte die Klasse A tragen, ist A+ bei Waschmaschinen bereits die schlechteste Kategorie, die überhaupt noch neu in den Handel kommen darf. Das wissen aber die Verbraucher nicht: Laut aktueller forsa-Umfrage meinen mehr als drei Viertel (77 Prozent), dass eine Waschmaschine der Klasse A+ ein sehr energiesparendes Haushaltsgerät sei.

Dass es die schlechteste Klasse auf dem Markt ist, zeigt das Label nicht. Es informiert nicht darüber, welche Effizienzklassen überhaupt noch angeboten werden. "Wenn in der Schule nur Noten zwischen 1+, 1 und 1- vergeben werden, was sind diese Bewertungen dann wirklich wert?", so Müller. "Wir brauchen für das Energielabel wieder eine einheitliche und leicht verständliche Skala, die für alle Geräte gilt."

Nur Bestnoten sind nicht vergleichbar
Der Marktcheck zeigt, dass vor allem die Flut an Bestnoten problematisch ist: 73 Prozent der angebotenen Waschmaschinen erreichen die höchste Effizienzklasse A+++. Bei den Kühl- und Gefriergeräten sind 80 Prozent A+++- oder A++-Geräte. Damit wird die Aussagekraft geschwächt, ein wirklicher Vergleich fällt schwer.

Der vzbv fordert eine Rückkehr zum ursprünglichen System mit einer Skala von A bis G. Frühere Studien zeigen, dass Verbraucher diese Einteilung besser verstehen. Die Europäische Kommission müsse das berücksichtigen, wenn im Sommer 2015 die Rahmenrichtlinie zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung überarbeitet werden soll.

Der Marktcheck belegt zudem, dass die angebotenen Haushaltsgeräte zwar immer effizienter werden, aber auch immer größer. Vor allem große Geräte erreichen leicht gute Effizienznoten, weil der Verbrauch im Verhältnis zur Gerätegröße errechnet wird. Effizienz allein bewirkt aber noch keine sinkende Stromrechnung. Wirklich Auskunft gibt nur der Jahresstromverbrauch in Kilowattstunden. Den berücksichtigt der Umfrage zufolge aber nur ein Drittel der Verbraucher.

Der Stromverbrauch muss laut vzbv deutlicher und verständlicher als bis­her auf dem Energielabel ausgewiesen werden. Müller: "Nur verständliche Informationen sind gute Informationen. Ohne Nachbesserungen wird das Vertrauen in die Kennzeichnung des Energieverbrauchs schwinden. Dann ist das Label bald nicht mehr als ein bunter Aufkleber", so Müller. (vzbv: ra)

vzbv: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen