Workshop zum Thema Security und Compliance
Mittelstand, IT Security und Haftungsrisiko für Geschäftsführer und IT-Leiter – Wie passt das zusammen?
Wenn das Management keine ausreichenden Schutzmaßnahmen ergriffen hat, droht eine persönliche Haftung
(02.06.08) – Kaum jemand weiß es: Das Haftungsrisiko für Geschäftsführer und IT-Leiter im Umgang mit unzureichend abgesicherter IT ist größer ist als das bei Steuerhinterziehung. Compliance ist nicht mehr länger nur ein Thema für große Konzerne. Auch Mittelstandsunternehmen sind vom deutschen Gesetzgeber dazu verpflichtet, Security-Standards umzusetzen.
Die arxes NCC AG führt zum Thema "Security & Compliance" am 22. Juli 2008 einen halbtägigen Workshop in Köln durch. Rechtsanwältin Dr. Kähler von der PrivCom Datenschutz GmbH informiert über Anforderungen an IT-Sicherheit, die bei Unterlassung nicht nur zivilrechtliche Folgen haben, sondern auch strafrechtlich geahndet werden können.
Können Mitarbeiter beispielsweise beliebige Dateien aus dem Internet downloaden, droht die Gefahr, dass sich Unternehmensrechner mit einer sogenannten Back-Door-Software infizieren. Dritten wird damit ermöglicht, bestehende Sicherheitskonzepte zu umgehen, in das Netzwerk einzudringen und Daten auszulesen.
Hieraus kann nicht nur die Verletzung von Verschwiegenheitsverpflichtungen, sondern auch der Verlust eigener Betriebsgeheimnisse resultieren. Wenn das Management hiergegen keine ausreichenden Schutzmaßnahmen ergriffen hat, droht eine persönliche Haftung.
Anhand weiterer praktischer Beispiele aus dem Unternehmensalltag können die Workshop-Teilnehmer einschätzen, ob auch in Ihren Unternehmen noch Handlungsbedarf besteht.
Anschließend werden technische und prozessuale Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, um Security-Konzepte in Unternehmen umzusetzen und damit rechtliche Anforderungen zu erfüllen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.
(arxes: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Rolle der Beschwerdestellen gestärkt
Die Bundesregierung hat ihren aktuellen Evaluationsbericht zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet vorgelegt. Darin wurden für das Jahr 2024 insgesamt 31.536 Hinweise zu entsprechenden Inhalten erfasst. Auch wenn dies unter dem Rekordniveau des Vorjahres liegt, bleibt das Aufkommen im historischen Vergleich sehr hoch - höher als in allen Jahren vor 2023. Diese Entwicklung deckt sich auch mit den aktuellen Zahlen der eco-Beschwerdestelle.
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Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
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Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.