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Umsetzung der MiFID


Seminar zum Thema "Umsetzung der MiFID: Neue Rechtsgrundlagen für Anlageberatung und Vermögensverwaltung"
Überblick über den Stand der Umsetzung der MiFID - Trennung von Anlageberatung, Vermögensverwaltung und Execution-only-Geschäft

(10.01.07) - Den Teilnehmern des Seminars "Umsetzung der MiFID: Neue Rechtsgrundlagen für Anlageberatung und Vermögensverwaltung", das von der Bankakademie durchgeführt wird, soll ein detaillierter Überblick über den Stand der Umsetzung der MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) gegeben werden, die ab 2007 die bisherige Wertpapierdienstleistungsrichtlinie ersetzt. Thema ist ebenfalls die sich hieraus ergebenden künftigen Anforderungen im Wertpapiergeschäft und in der Vermögensverwaltung.
Zielgruppe des Seminars, das aus Vorträgen und anschließenden Diskussionen besteht, sind Mitarbeiter aus den Bereichen Anlage- und Vermögensberatung, Vermögensverwaltung sowie Assetmanagement.

Inhalte des Seminars

Anforderungen an die Aufklärung und Beratung des Kunden
>> Trennung von Anlageberatung, Vermögensverwaltung und Execution-only-Geschäft
>> Abstufung der Informationspflichten anhand Segmentierung der Kunden (Retailkunde; professioneller Kunde)
>> Verschärfung der bestehenden WpHG-Pflichten durch obligatorische Kundeninformation
>> Schriftformerfordernis für Beratungsverträge

Anforderungen an die Vermögensverwaltung
>> Formerfordernisse für Vermögensverwaltungsverträge und Folgen bei Nichtbeachtung
>> Pflicht zur Vereinbarung von Anlagezielen und Benchmarks
>> Berichtspflichten bei Eintritt von Verlusten
>> Notwendigkeit der Anpassung bestehender Vermögensverwaltungsverträge

Anforderungen an die Orderausführung
>> Neuerungen durch die Verpflichtung zur bestmöglichen Orderausführung (best execution)
>> Vorrang der Kundenweisung
>> Überwachungspflichten
>> Offenlegung von Vertriebsprovisionen

Die Teilnehmerzahl ist pro Seminar auf 20 begrenz. Trainer ist Dr. Peter Balzer (Frankfurt/Main).
Das Seminar dauert einen Tag. Der Preis für die Teilnahme beträgt 400 Euro.

Seminartermine:
Frankfurt/Main, 23.02.2007; 27.04.2007; 02.07.2007; 07.12.2007

Besuchen Sie auch unseren Schwerpunkt:
MiFID I-Repetotorium: Alles zum Thema MiFID

(Bankakademie: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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