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Datenschutzreform der EU


Bayerischer Innenminister Joachim Herrmann: "Mehr europäischer Datenschutz darf nicht zu weniger Datenschutz in den Mitgliedstaaten führen"
Europäische Datenschutzregelungen insbesondere im internationalen Datenverkehr oder bei der Rechtsdurchsetzung gegenüber globalen Internetdiensten sinnvoll und besser als nur nationale Regelungen


(16.07.12) - Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk und der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sind heute in München mit der EU-Justizkommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Viviane Reding zu einem Arbeitsgespräch zusammengetroffen. Auf der Tagesordnung standen hierbei die Reform des Europäischen Datenschutzrechts sowie zahlreiche Themen der europäischen Justizpolitik, unter anderem das optionale gemeinsame Kaufrecht und die EU-Richtlinie für die Opferrechte.

Herrmann sagte: "Ziel der EU-Datenschutzreform muss es sein, für Bürger, Unternehmen und Verwaltung einen wirksamen und zukunftsfähigen Datenschutz zu entwickeln. Dabei gilt es, den Rechtsrahmen an die veränderten technischen und wirtschaftlichen Bedingungen in einer globalisierten Welt anzupassen. Ein hohes Datenschutzniveau muss dabei selbstverständlich sein." Merk fügte an: "Es freut mich, dass wir unter anderem zwei für die Menschen so wichtige Themen wie die geplante europaweite Stärkung der Rechte und des Schutzes der Opfer von Straftaten und die Schaffung eines optionalen gemeinsamen Kaufrechts in so offener und konstruktiver Atmosphäre besprechen konnten."

Der Innenminister unterstrich bei dem Gedankenaustausch, dass europäische Datenschutzregelungen insbesondere im internationalen Datenverkehr oder bei der Rechtsdurchsetzung gegenüber globalen Internetdiensten sinnvoll und auch besser seien als nur nationale Regelungen. Wo aber ein solcher internationaler Bezug fehle, müsse es bei Regelungsspielräumen der Mitgliedstaaten für den Datenschutz verbleiben. "Bei der Richtlinie zur Regelung des Datenschutzes bei der Polizei und der Justiz ist nicht erkennbar, weshalb die EU hier auch innerstaatliche Vorgänge erfassen möchte. Hier müssen die Mitgliedstaaten weiterhin selbst regeln können, wie Polizei, Justiz und Sicherheitsbehörden Daten erheben, speichern und übermitteln. Alles andere wäre auch aus Gründen der Subsidiarität problematisch."

Ebenso müsse bei einer Reform des EU-Datenschutzes die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden auch bei einer engen Zusammenarbeit mit der EU-Kommission sichergestellt sein. "Mehr europäischer Datenschutz darf nicht zu weniger Datenschutz in den Mitgliedstaaten führen. Dieses Ziel wird Bayern auch weiterhin in der europäischen Reformdebatte verfolgen", so der Innenminister.

Die Bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk erklärte zu den Gesprächen über die geplante europaweite Stärkung der Rechte und des Schutzes der Opfer von Straftaten: "Opferschutz ist für mich ein ganz zentrales Thema. Und in einem Europa, das von Freizügigkeit und zunehmender Mobilität geprägt ist, darf der Opferschutz nicht an den Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten halt machen. Gemeinsame Mindestnormen aller EU-Staaten sind deshalb wichtig für unsere Bürger. Sie müssen sich auch im EU-Ausland auf einen Grundstock an Rechten verlassen können, wenn sie dort Opfer einer Straftat werden. Deshalb war es wichtig und freut mich, dass wir uns heute über dieses Thema austauschen konnten."

Die Ministerin begrüßte zudem die guten und konstruktiven Gespräche zum Thema optionales gemeinsames Kaufrecht: "Bayern hat sich frühzeitig konstruktiv und intensiv in die Diskussion um die Schaffung eines solchen europäischen Vertragsrechts eingeschaltet. Bei einem so wichtigen Thema – für die Verbraucher in unserem Land, aber auch für die bayerische Wirtschaft – müssen wir uns einfach die Zeit nehmen, ergebnisoffen und lösungsorientiert über alle auftauchenden Fragen zu sprechen. Es freut mich, dass das auch heute in diesem Rahmen möglich war." (Bayerisches Justizministerium: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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