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Treffen zwischen Schäuble und Obermann


Innenminister Wolfgang Schäuble "streichelt" die Deutsche Telekom und die Branchenverbände: Datenschutz-Gesetze sollen nicht verschärft werden
Kaffeekränzchen mit "Schaufensterpolitik": Harsche Kritik vom Bund Deutscher Kriminalbeamter am Verhalten des deutschen Innenministers

(03.06.08) – Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat wohl Recht behalten. Kurz vor dem Gespräch von Innenminister Wolfgang Schäuble mit der Deutschen Telekom und zwei Branchenverbänden hatte er gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) das geplante Treffen als "reine Schaufensterpolitik" kritisiert. Es reiche nicht, "sich nach den unfassbaren Vorgängen bei der Telekom zu Kaffee und Plätzchen zu verabreden", sagte BDK-Chef Klaus Jansen gegenüber der NOZ und forderte gleichzeitig ein härteres Vorgehen gegen Datenmissbrauch.

Außerdem sei dieses Treffen ein völlig falsches Signal an die Telekombranche und die Wirtschaft insgesamt: "So wird der Branche signalisiert, dass alles halb so wild ist, obwohl strikte Vorgaben dringend erforderlich wären." Jansen hatte in diesem Zusammenhang auch den Datenschutzbeauftragten Peter Schaar stark kritisiert ("Offenbar ist Schaar beim Datenschutz auf einem Auge blind"). Peter Schaar hat inzwischen auf diese Anschuldigung reagiert und sich die Forderungen des BDK in Grundzügen zu Eigen gemacht.

Das Plauderstündchen, zu dem Schäuble die Telekom-Konzerne und Branchenverbände am Montag (02.06.08) eingeladen hatte, nahm den erwarteten "Heile-heile-Gänschen-Verlauf". Bei dem Gespräch ging es um eine sogenannte "Selbstverpflichtung der Branche zum Datenschutz". Schon im Vorfeld hatten die meisten Telekom-Konzerne (E-Plus, Vodafone, O2 und Arcor) das Treffen mit der Begründung abgesagt, es gäbe kein "mangelndes Bewusstsein" der Branche. Auch von "Sippenhaft war die Rede. Zum Treffen waren daher lediglich die Deutsche Telekom und die Brachenverbände Bitkom und VATN erschienen.

Das erwartete Ergebnis des Gesprächs: Es werden keine schärferen Gesetze zur Datensicherheit angestrebt. Außerdem wird die Telekom technische Änderungen beim Umgang mit Daten prüfen. Erwartungsgemäß zeigten sich denn auch Bitkom und VATM mit dem Ergebnis der Berliner Kaffee-Runde höchst zufrieden.

Staatssekretär Hans Bernhard Beus kündigte an, dass es ein weiteres Gespräch in dieser Angelegenheit mit der Bundesnetzagentur, dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und dem Bundesamt für die Sicherheit der Informationstechnik (BSI) geben werde.
(BDK: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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