Nach Mitgliederschwund: Aus für City BKK
Bundesversicherungsamt schließt City BKK zum 1. Juli 2011 - Versicherte müsse sich bis Juli eine neue Krankenkasse suchen
BVA: Finanziellen Probleme der City BKK seien nicht auf den Gesundheitsfonds zurückzuführen
(09.05.11) - Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat nach eingehender Prüfung entschieden, die City BKK zum 1. Juli 2011 zu schließen. "Diese für die zum größten Teil langjährigen Versicherten und Mitarbeiter der Krankenkasse bedauerliche Entscheidung war unvermeidlich, da die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Krankenkasse nicht mehr auf Dauer gesichert ist. Ein von der City BKK vorgelegtes Sanierungskonzept hat insbesondere wegen der außerordentlich hohen Mitgliederabgänge im ersten Quartal 2011 leider nicht den erhofften Erfolg gebracht", erklärte der Präsident des BVA Dr. Maximilian Gaßner.
Gleichzeitig wies Dr. Gaßner darauf hin, dass die finanziellen Probleme der City BKK nicht auf den Gesundheitsfonds zurückzuführen seien. "Vielmehr war die Krankenkasse bedingt durch einen großen Anteil Versicherter mit weit überdurchschnittlichen Leistungsausgaben bereits vor Einführung des Gesundheitsfonds in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten und auf finanzielle Unterstützung der anderen Betriebskrankenkassen angewiesen."
"Die Mitglieder der City BKK müssen sich wegen der Schließung keine Sorgen machen", so Dr. Gaßner weiter. "Ihr Versicherungsschutz bleibt lückenlos bestehen. Sie haben ausreichend Zeit, in eine andere gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl zu wechseln, die sie unabhängig von Alter oder Krankheit aufnehmen muss."
Auch die Forderungen der Leistungserbringer wie beispielsweise Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken sind gesichert. Nach der Schließung einer Krankenkasse tritt diese in ein Abwicklungsstadium ein, d.h. gegenüber allen Gläubigern besteht sie so lange fort, bis eine vollständige Abwicklung erfolgt ist. Sowohl der BKK Bundesverband als auch der zuständige Landesverband werden den Prozess der Abwicklung begleiten und unterstützen. Das BVA wird dabei die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben streng überwachen. (Bundesversicherungsamt: ra)
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