Tendenzielles Bekenntnis zur Netzneutralität
Hans-Joachim Otto: Diskriminierungsfreies und transparentes Internet
Einseitige Versuche, eine "Internet-Maut" durchzusetzen, seien nicht zielführend
(24.11.10) - Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto, stellte klar, dass Diskriminierungsfreiheit und Transparenz wesentliche Elemente der Telekommunikations- und Internetgesellschaft sind und bleiben müssen.
Ein unkoordiniertes Vorgehen verschiedener Marktteilnehmer oder einseitige Versuche, eine "Internet-Maut" durchzusetzen, seien dabei nicht zielführend. Das Bundeswirtschaftsministerium werde ab dem kommenden Monat Experten-Workshops durchführen und in enger Abstimmung mit allen Beteiligten aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft tragfähige Ansätze für die Zukunft des Internets erörtern. Neben Diskriminierungsfreiheit und Transparenz sei vor allem auch ein funktionierender Wettbewerb bei den Infrastrukturen heute wie in Zukunft ein wesentlicher Pfeiler des Internets.
"Wettbewerb bietet die beste Gewähr für den diskriminierungsfreien Zugang zu Internetangeboten", so Otto. Die Rahmenbedingungen hierfür schaffe das Telekommunikationsgesetz, das dieses Ziel im Zuge der anstehenden Novellierung festschreibt und der Bundesnetzagentur mit Transparenzverpflichtungen und der Befugnis, Mindeststandards zu setzen, Instrumente zur Wahrung der Netzneutralität an die Hand gibt.
"Wichtig ist, dass wir den Netzausbau durch unsere wettbewerbsorientierten Breitband- und IKT-Strategien weiter massiv vorantreiben, um Engpässe von vornherein möglichst zu vermeiden und den Nutzern Wahlalternativen zu geben", so der Staatssekretär.
Klar sei allerdings auch, dass Breitbandkommunikation mehr sei als Surfen im Internet. Es müsse Raum bieten für Angebotsvielfalt und innovative Dienste etwa in den Bereichen Telemedizin, eLearning oder bei spezifischen Businessangeboten. (Bundeswirtschaftsministerium: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Rolle der Beschwerdestellen gestärkt
Die Bundesregierung hat ihren aktuellen Evaluationsbericht zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet vorgelegt. Darin wurden für das Jahr 2024 insgesamt 31.536 Hinweise zu entsprechenden Inhalten erfasst. Auch wenn dies unter dem Rekordniveau des Vorjahres liegt, bleibt das Aufkommen im historischen Vergleich sehr hoch - höher als in allen Jahren vor 2023. Diese Entwicklung deckt sich auch mit den aktuellen Zahlen der eco-Beschwerdestelle.
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Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
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Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.