Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Kritik am neuen Abfallrecht


Referentenentwurf für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz: Landkreise dürfen nicht in Rolle des Lückenbüßers gedrängt werden
Auf der Grundlage des derzeit diskutierten Referentenentwurfs könne der Aufbau paralleler Strukturen nicht ausreichend von den Landkreisen gesteuert werden


(15.12.10) - Der Deutsche Landkreistag hat den vom Bundesumweltministerium vorgelegten Referentenentwurf für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz kritisiert. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: "Wir sehen mit großer Sorge, dass die Landkreise durch den Gesetzentwurf in die Rolle von Lückenbüßern gedrängt werden sollen."

In günstig zu entsorgenden Gebieten würden private Entsorgungsunternehmen versuchen, parallel zu den von den Landkreisen aufgebauten Entsorgungsstrukturen die werthaltigen Abfälle zu sammeln und die Verwertungserlöse einzustreichen. "Damit entstünden nicht nur teure Parallelstrukturen, sondern durch dieses Rosinenpicken würden den Kommunen auch wichtige Einnahmen entgehen, um die Abfallgebühren stabil zu halten."

Auf der Grundlage des derzeit diskutierten Referentenentwurfs könne der Aufbau paralleler Strukturen nicht ausreichend von den Landkreisen gesteuert werden. "Vor allem im ländlichen Raum oder bei sinkenden Wertstofferlösen müssen dann über die Landkreise die Gebührenzahler einspringen, wenn sich ein gewerblicher Sammler zurückzieht. Die Vorhaltekosten dieses scheinbaren Wettbewerbs zu ungleichen Bedingungen tragen letztlich die Bürger über steigende Abfallgebühren", machte Duppré deutlich.

Überlegungen des Bundesumweltministeriums, jedenfalls die Festsetzung von Mindestfristen für gewerbliche Sammlungen und Sicherheitsleistungen zu ermöglichen, bezeichnete Duppré demgegenüber als Schritt in die richtige Richtung, der allerdings wohl noch nicht weit genug gehe. "Es muss jedenfalls sichergestellt sein, dass die Kommunen in Bezug auf gewerbliche Sammlungen Steuerungsmöglichkeiten in einer Qualität behalten, wie sie ihnen das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Altpapierentsorgung aus dem Sommer letzten Jahres zugestanden hat."

Der Versuch des Bundesumweltministeriums, das erwähnte Grundsatzurteil durch eine Änderung des geltenden Abfallrechts zu korrigieren, sei nicht hinnehmbar und europarechtlich zudem nicht geboten.

Im Übrigen kämen Erlöse aus gewerblichen Sammlungen nur ihren Veranlassern zugute. "Sie fehlen im Gebührenhaushalt der Kommune bzw. schmälern den Gewinn des privaten Entsorgungsunternehmens, das eine Kommune nach einer Ausschreibung mit der Wertstoffentsorgung beauftragt hat", so Duppré abschließend. (Deutscher Landkreistag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen