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Mobilfunk: Vergabeverfahren ungerecht


E-Plus: Bundesnetzagentur riskiert bewusst langwierigen Rechtsstreit um Frequenzauktion im Mobilfunk
Bundesnetzagentur schütze marktbeherrschende Anbieter - Entscheidung verschenkt Potenzial der "Digitalen Dividende"


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(03.11.09) - Anfang 2010 versteigert die Bundesnetzagentur die sogenannte "Digitale Dividende". E-Plus Mobilfunk kritisiert die von der Bundesnetzagentur festgelegten Auktionsregeln. Diese Regeln würden wichtige wettbewerbsfördernde und rechtliche Argumente der Mobilfunknetzbetreiber E-Plus Gruppe und O2 ignorieren.

Das Vergabeverfahren sehe unter anderem vor, dass sich die bereits marktdominanten Anbieter T-Mobile und Vodafone zwei Drittel der "Digitalen Dividende" im wichtigen Frequenzbereich unter 1 GHz sichern können. Und das, obwohl beide in diesem Bereich schon heute schon fast drei Viertel des Spektrums besäßen.

Der Beschluss der Bundesnetzagentur schade dem Wettbewerb und damit dem Verbraucher sowie den Ausbauzielen der Politik. Die gesetzliche Aufgabe der Bundesnetzagentur sei es, den Wettbewerb zu fördern und nicht wie mit dieser Entscheidung zu behindern.

Die E-Plus Gruppe und verschiedene Marktexperten hätten im Vorfeld der Entscheidung diverse Vorschläge unterbreitet, diese Problematik zu lösen.

Die E-Plus Gruppe werde deshalb alle erforderlichen Rechtsmittel gegen das Verfahren prüfen und einsetzen, um ein zielführendes Vergabeverfahren für Wettbewerb, Verbraucher und politische Ausbauerfordernisse zu erreichen.

Eine Frequenzauktion im kommenden Jahr, die nicht den genannten Anforderungen entspreche, werde dann ebenfalls direkt Gegenstand eines Rechtsstreits. Die rechtlichen Bedenken wären der Bundesnetzagentur im Vorfeld der Entscheidung bekannt gewesen. Damit werde also wissentlich eine Verzögerung sowie langfristige Rechtsunsicherheit in der anstehenden Frequenzversteigerung riskiert. (E-Plus Mobilfunk: ra)

E-Plus Mobilfunk: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Markt-Nachrichten

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Start: "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" Transparency International Deutschland e.V. hat gemeinsam mit zahlreichen Partnern aus dem gemeinnützigen Sektor die "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" vorgestellt. Ziel der Initiative ist es, einen einheitlichen Transparenz-Mindeststandard im gesamten gemeinnützigen Sektor zu etablieren. Erstmals haben sich wichtige Akteure aus fast allen Sparten des gemeinnützigen Sektors für eine solche Initiative zusammengefunden.

Kick-back-Zahlungen im Gesundheitswesen Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. fordert ein konsequentes Vorgehen gegen Fangprämien im Gesundheitswesen. Fangprämien bewirken, dass Überweisungen nicht zum Wohle des Patienten, sondern im finanziellen Interesse zweier medizinischer Vertragspartner geschehen. Transparency hat solche "Kick-back-Zahlungen" stets scharf kritisiert und fordert ihre konsequente Bekämpfung. Dazu gehört zunächst eine empirische Untersuchung über das Ausmaß von "Zuweisungen gegen Entgelt".

Stabilität des gesamten Finanzsystems gefährdet Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Dienstag ungedeckte Leerverkäufe von Schuldtiteln von Staaten der Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, vorübergehend untersagt.

Informationspflicht für Dienstleister Am 17. Mai 2010 trat die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung DL-InfoV. In ihr hat der Gesetzgeber die EU-Richtlinie 2006/123/EG in deutsches Recht gegossen. Jetzt gilt es, Geschäftspapiere und Internetpräsentationen zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Bei Nichteinhaltung drohen Abmahnungen. Die Experten der PC-Feuerwehr Franchise & Interactive Media GmbH erklären, was mit der neuen Verordnung alles anders wird.

Healthcare Compliance und Ärzte-Ungleichbehandlung Anlässlich des 113. Deutschen Ärztetages der Bundesärztekammer forderte die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland, dass niedergelassene Kassenärzte als Amtsträger gelten sollen. Sie würden somit ihren Kollegen gleichgestellt, die in Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft tätig sind und bereits als Amtsträger gelten.

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Urheberrechtsabgaben auf PCs Der Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München, das nun für Rechtssicherheit der BCH-Mitglieder gesorgt habe. Mit Urteil vom 29. April 2010 hat das Oberlandesgericht München seine auf Antrag des Zentralverbands Informationstechnologie und Computerindustrie (ZItCo) am 19. Februar 2010 gegen die ZPÜ und die VG Wort erlassene Einstweilige Verfügung aufgehoben. Ziel des ZItCo sei es laut Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) gewesen, "den Verwertungsgesellschaften die Aufstellung eines Tarifs für die Vergütung für PCs nach §§ 54 ff. UrhG ohne vorherige Durchführung einer empirischen Untersuchung in einem Schiedsstellenverfahren zu untersagen".

Streit: Gesamtvertrag für CD- und DVD-Rohlinge Der Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in dem Verfahren über einen Gesamtvertrag für CD- und DVD-Rohlinge zwischen dem Informationskreis AufnahmeMedien (IM) und den Verwertungsgesellschaften liegt jetzt vor. Die im Einigungsvorschlag vorgesehenen Vergütungssätze seien jedoch unangemessen hoch und würden nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, kritisiert der Informationskreis AufnahmeMedien (IM).

Illegaler Softwarehandel mit Microsoft-COAs Mehrere Tausend selbstgebrannte Datenträger hatte ein Softwarehändler aus Norddeutschland zusammen mit gebrauchten Microsoft-Echtheitszertifikaten (sogenannten COAs) verkauft. Das Landgericht Frankfurt am Main ordnete die Pfändung eines Großteils des Vermögens des Händlers an, um die Schadenersatzansprüche zu sichern. Eine Entscheidung im Strafverfahren gegen den Händler steht noch aus. Microsoft war über den Produktidentifikationsservice, der Software des Herstellers von verschiedenen Einsendern kostenfrei auf Echtheit prüft, auf den Raubkopierer aufmerksam geworden.

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Schadensersatzansprüche bei Kartellverstößen Geldwäsche-Problematik im Versicherungswesen