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Verbraucherschutz für Versicherungskunden erhöht


Versicherungsvertragsgesetz: Erhebliche Unsicherheit besteht noch in der Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV)
Reform des VVG zum 01.01.2008 und die bereits getretene europäische Vermittlerrichtlinie bringen umfangreiche Änderungen für Versicherer, Vermittler und Kunden

(18.10.07) - Im Rahmen der EU-Harmonisierung wird nun auch der Verbraucherschutz für Versicherungskunden deutlich erhöht. Gleichzeitig mit der schon seit Mai 2007 geltenden EU-Vermitterrichtlinie wird in dem Zusammenhang auch das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nach fast genau 100 Jahren erstmalig grundlegend reformiert. Die Folge sind unter anderem zahlreiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten für die Vermittler.

Mit der ersten umfassenden Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 01.01.2008 und der bereits seit 22. Mai 2007 in Kraft getretenen europäischen Vermittlerrichtlinie kommen auf Versicherer, Vermittler und Kunden umfangreiche Änderungen zu.

Ab 01. Januar 2008 gelten für alle neu abgeschlossenen Versicherungsverträge neue Bedingungen und nur ein Jahr später gelten diese auch für alle Altverträge. Erhebliche Unsicherheit besteht allerdings noch in der Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV), die zeitgleich mit dem VVG in Kraft treten soll.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass bei bestimmten Personenversicherungen die Abschluss- und Vertriebskosten in Euro anzugeben sind. Die Vermittler und Makler trifft eine Vielzahl von Informations- und Dokumentationspflichten, bei denen fraglich ist, inwieweit der durchschnittliche Versicherungsnehmer bereit ist, diese aufzunehmen und bei seinen Entscheidungen zu berücksichtigen. Insgesamt beabsichtigt der Gesetzgeber mit den Reformen den Verbraucherschutz zu stärken.

Die praktischen Auswirkungen aller bereits verabschiedeten und geplanten Änderungen werden beim "Euro Risk Advisors Symposium" (8. November in München) ausführlich diskutiert. Teilnehmer sind Versicherungsreferenten großer Industrieunternehmen, Inhouse-Versicherungsvermittler und Fachjournalisten.

Die Euro Risk Advisors GmbH beschäftigt sich mit allen Fragen rund um Unternehmensrisiken. Es geht darum, neue Risiken zu identifizieren und ihre Auswirkung auf die betroffenen Unternehmen und ihre Organe zu beurteilen.

Als Mitglied der Euro-Gruppe engagiert sie sich erfolgreich im Beratungsbereich zur Deckung von versicherbaren Risiken. Risikoidentifikation und Risikobewertung sind zwingende Voraussetzungen auf dem Weg zu einer Entscheidung über die Mittel und Wege eines professionellen Risikomanagements und Risikotransfers. (Euro Risk: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

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  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

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