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Advanced Compliance Management 2008


Internationaler Trend zum Aufbau und Ausgestaltung einer ganzheitlichen Governance-, Compliance- und Wertemanagement-Plattform
Aus erster Hand erfahren, wie Compliance-Management den neuen Herausforderungen anpasst werden kann

(02.04.08) - Die Themen "Compliance" und "Corporate Governance" konfrontieren Unternehmen mit zahlreichen neuen Anforderungen und die damit verbundenen Konsequenzen. Es existieren umfangreiche nationale und internationale Regelwerke, die Gesetze und Richtlinien für Unternehmen enthalten und die Grundsätze zur Unternehmensführung und -überwachung für mehr Transparenz und Kontrolle regeln. Unternehmen sind aufgefordert, nachzuweisen, dass sie diesen neuen Auflagen gerecht werden.

Ausführliche Dokumentationen über die Umsetzung der Anforderungen aus den Regelwerken sind zwingend erforderlich. Wie bewältigen sie diese Komplexität? Zu den Aufgaben der Unternehmen gehört es, alle Zielgruppen treffsicher zu informieren.

Dazu müssen sie
>> die Organisation ihrer Berichtspflichten optimal gestalten,
>> Prozesse transparent gestalten und nachvollziehen können,
>> sich auf Monitoring und Überprüfungen absolut verlassen können,
>> die Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Management organisieren,
>> die Einhaltung der Compliance-Vorschriften nach außen kommunizieren und
>> auf Verstöße schnell und detailliert reagieren.

Neuere Studie über die Vorteile und Herausforderungen ganzheitlicher automatisierter Compliance-Lösungen
Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat gemeinsam mit Novell in einer aktuellen Studie die Vorteile und Herausforderungen IT-gestützter automatisierter Compliance-Lösungen untersucht. Die wichtigste Lektion daraus: IT-Insellösungen, wie sie derzeit überwiegen, müssen durch zentralisierte Compliance-Systeme abgelöst werden.

Nur so lassen sich Compliance-Anforderungen effektiv und effizient bewältigen bzw. durchsetzen. Weitere Vorteile ganzheitlicher automatisierter Compliance-Lösungen sind neben der Minimierung von Risiken, geringere Help-Desk- und Administrations-Kosten sowie weniger Aufwand für Berichte. Zudem können Prozesse optimiert werden, da sie standardisiert, transparenter sowie ausgereifter ablaufen.

Erfahrungen anderer nutzen - von Expertenwissen profitieren
Die Teilnehmer der Fachkonferenz "Advanced Compliance Management 2008" vom 17. bis 18.06.2008 in Frankfurt/Main erfahren aus erster Hand, wie sie ihr Compliance-Management den neuen Herausforderungen anpassen und durch innovative Strategien Synergieeffekte nutzen können.

Außerdem erfahren sie, wie Compliance-Anforderungen in Chancen umgewandelt werden bzw. die Notwendigkeiten der Dokumentation und Prüfung des IKS (Internes Kontrollsystem) zu bewältigen sind. Referenten aus führenden Unternehmen und Experten/Vorreiter aus spezialisierten Branchen vermitteln im Rahmen der Veranstaltung umfassende Sachinformationen und berichten aus der Praxis.
(Everest Conference: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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