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GDPdU in der Praxis


Kundenveranstaltung "GDPdU-Praxis": Vorträge zum Thema digitale Betriebsprüfung und elektronische Rechnungsstellung
Die digitale Betriebsprüfung wird von den Finanzbehörden zunehmend eingesetzt - Durchgeführt wird die Prüfung mittels einer speziellen Analysesoftware (IDEA)


(14.05.07) - Am 9. und 10. Oktober findet eine Kundenveranstaltung der F1-innovate GmbH am Flughafen Münster/Osnabrück und in Aurich statt. Geplant sind unter anderem Informationsreiche Vorträge zum Thema digitale Betriebsprüfung und elektronische Rechnungsstellung. Die F1-innovate GmbH versteht sich als IT-Partner mittelständische Unternehmen. Die AvenDATA GmbH wird den IT-Spezialisten bei seiner anstehenden Kundenveranstaltung in Osnabrück bei zwei Ihrer Vorträge unterstützen. Dies wird zum einen eine kurze Erklärung der digitalen Betriebsprüfung sein. Erläutert werden rechtliche Richtlinien, das Prozedere einer digitalen Betriebsprüfung sowie die besten Vorgehensweisen für eine optimale Vorbereitung auf eine solche Prüfung.

Die digitale Betriebsprüfung wird von den Finanzbehörden zunehmend eingesetzt. Wichtig für Unternehmen ist es, sich auf eine solche digitale Betriebsprüfung rechtzeitig und bestmöglich vorzubereiten.

Seit dem 1. Januar 2002 ist die digitale Betriebsprüfung im Zuge des erweiterten Datenzugriffsrechtes erlaubt. So darf nun der Prüfer bei einer Betriebsprüfung direkt auf die EDV des Unternehmens zugreifen. Durchgeführt wird die Prüfung mittels einer speziellen Analysesoftware (IDEA). Diese ermöglicht es dem Prüfer innerhalb kürzester Zeit über verschiedene Funktionen der Software etwaige Unklarheiten in den zu Grunde liegenden Daten aufzufinden.

Die Analysesoftware IDEA benötigt eine bestimmtes Format, um die zu prüfenden Daten auswerten zu können. Dieses Format entspricht dem Beschreibungsstandard der Finanzbehörden und umfasst XML- und CSV-Dateien. Allerdings ist nicht jedes DV-System in der Lage, Daten im diesem Format auszugeben. Um GDPdU-Konformität der Daten dennoch gewährleisten zu können, sollten steuerlich relevante Daten mit Hilfe einer GDPdU-Schnittstelle in den Beschreibungsstandard überführt werden.

Weiter ist auch eine Selbsttest mit der Analysesoftware IDEA empfehlenswert, um frühzeitig Probleme zu erkennen und diese selbst beheben zu können.

Die AvenDATA GmbH hat umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet der GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) besonders im Zusammenhang mit digitalen Betriebsprüfungen. Im direkten und indirekten GDPdU-Umfeld berät sie mehr als 700 Unternehmen im gesamten Bundesgebiet. Auch zum Thema e-Billing (elektronische Rechnungsstellung) wird die AvenDATA GmbH informieren. Das e-Billing gilt als wirtschaftliche Art des Rechnungsverkehrs.

Doch auch beim e-Billing sind gesetzliche Anforderungen einzuhalten. Eine Zusammenfassung aller wichtigen Grundlagen und Details zu diesem Thema werden in dem Vortag der AvenDATA GmbH gegeben.

Veranstaltungsort des Kundentags der F1-innovate GmbH am 9. Oktober ist der Flughafen Osnabrück/Münster, Terminal 1. Ab 11 Uhr sind dort im Konferenzraum 1 und 2 die Vorträge der AvenDATA GmbH zu hören. (F1-innovate, AvenDATA: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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