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Rechtssichere VoIP-Telefonie


VoIP-Telefonate signiert und beweissicher dokumentiert
Digital aufgezeichnete Tondokumente lassen sich ohne Manipulation der Daten schützen

(08.01.08) - Das deutsche Patentamt hat der Fraunhofer-Gesellschaft ein Patent für ein neuartiges Verfahren erteilt, mit dem sich digital aufgezeichnete Tondokumente bei der Aufnahme so schützen lassen, dass keine unbemerkte Manipulation der Daten erfolgen kann.

"Wir haben einen Weg gefunden, die elektronische Signatur auf digitale Sprachaufnahmen anzuwenden, wie sie etwa bei der VoIP-Telefonie zum Einsatz kommen", erklärt Miterfinder Dr. Andreas Schmidt vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie. Die Patentschrift zu "Verfahren und Vorrichtung zur Sicherung der Integrität und / oder Nichtabstreitbarkeit von paketbasierter, zeitkritischer Kommunikation" ist beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Kennung DE 10 2006 025 369 B4 einsehbar.

Im Operationssaal, in der Flugsicherung oder bei geschäftlichen Telefonaten sollen Tonaufnahmen dokumentieren, was wirklich geschehen ist. Im Zeitalter digitaler Medien lassen sich solche Aufnahmen zwar effizienter speichern, aber auch leichter fälschen. Mit Hilfe des patentierten Verfahrens lassen sich digitale Aufnahmen signieren und dadurch fälschungssicher speichern.

"Um die Praxistauglichkeit des neuen Verfahrens zu demonstrieren, haben wir eine Software entwickelt, die VoIP-Telefonate signiert und beweissicher dokumentiert", erläutert Nicolai Kuntze vom Fraunhofer SIT, "das Verfahren lässt sich problemlos auf weitere Anwendungsbereiche übertragen."

Digitale Tonaufnahmen bestehen aus einzelnen Datenpaketen, die nacheinander gespeichert werden. Beim patentierten Verfahren werden die Daten in einzelne Sequenzen unterteilt und signiert. Dabei werden auch Informationen über Vorgänger- und Nachfolger-Sequenzen gesichert, wodurch die Reihenfolge der signierten Pakete nicht mehr unbemerkt geändert werden kann. Verändert jemand etwas an der Aufzeichnung, kann festgestellt werden, welche Stelle manipuliert wurde, denn dort bricht eine der kryptographischen Signaturen.

Das Verfahren kann beliebige Schlüssel und Schlüssellängen nutzen und verträgt sich mit den in der VoIP-Telefonie weit verbreiteten Standards SIP, SDP und RTP. Dadurch gibt es in bestehenden VoIP-Systemen keine Qualitätseinbußen.

Die Erfindung ermöglicht im Prinzip mündliche Verträge zwischen zuvor unbekannten Partnern und ohne Zeugen in rechtlich bindender Form. Gerade in sensiblen Bereichen wie Behörden, Call-Centern und Banken können Unternehmen mit entsprechender Software in Zukunft eine neue Vertrauensbasis schaffen. (Fraunhofer-Institut SIT: ma)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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