BPM- und Compliance-Wissen
So läuft die Vorbereitung auf gesetzliche Richtlinien wie Basel II, Sarbanes-Oxley Act (SOX) oder ITIL optimal ab
iGrafx veranstaltet BPM- und Compliance-Breakfast – Prozessanalyse und -modellierung mit Software-Tools
(03.07.08) - Das Thema Compliance ist in aller Munde: Nur Unternehmen, die Prozesse im Griff haben und Geschäftsvorgänge gut dokumentieren können, sind auf der sicheren Seite. Wie sich die gesetzlichen Vorgaben erfüllen lassen und was Firmen tun können, um in Sachen Business Process Management (BPM) zu den Besten zu gehören, zeigt das BPM- und Compliance-Breakfast von iGrafx.
Bei Kaffee und Croissants erfahren Prozess-Verantwortliche am 25. Juli in Düsseldorf, wie die Vorbereitung auf gesetzliche Richtlinien wie Basel II, Sarbanes Oxley-Act (SOX) oder ITIL optimal abläuft.
Dabei zeigen die iGrafx-Berater am Beispiel der Software "FlowCharter", wie sich deren vielfältigen Funktionen für die Prozessanalyse und -modellierung nutzen lassen. Mit dem zentralen Repository Process Central werden Informationen zu allen Prozessinitiativen revisionssicher gespeichert und verwaltet. Durch die Simulation der Geschäftsumgebung lassen sich dabei schnell Verbesserungsmöglichkeiten identifizieren.
Mit den Modulen "Enterprise Modeler/Enterprise Central" können Unternehmen dabei ihre Strategie, -ausrichtung und -steuerung − sowie ihre Lösung der Prozesse, Ressourcen und Systeme auf strategischer Ebene überwachen und verbessern. Abgerundet wird das Informations-Frühstück durch eine Einführung in die Nutzung des "Enterprise Modelers" im Rahmen der SOX-Compliance.
Die Teilnahme ist für Pressevertreter, Vertreter von Konzernen und Mittelstandsunternehmen (inkl. deren konzernabhängigen IT-Dienstleistungs-Töchtern) kostenlos. (iGgrafx: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Rolle der Beschwerdestellen gestärkt
Die Bundesregierung hat ihren aktuellen Evaluationsbericht zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet vorgelegt. Darin wurden für das Jahr 2024 insgesamt 31.536 Hinweise zu entsprechenden Inhalten erfasst. Auch wenn dies unter dem Rekordniveau des Vorjahres liegt, bleibt das Aufkommen im historischen Vergleich sehr hoch - höher als in allen Jahren vor 2023. Diese Entwicklung deckt sich auch mit den aktuellen Zahlen der eco-Beschwerdestelle.
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Zusammenhang mit Korruptionsdelikten
Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
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Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.