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Wissen zum EVB-IT Systemvertrag


Die bisherigen EVB-Vertragsformulare, die den komplexen IT-Aufträgen oftmals nicht gewachsen waren, werden durch den EVB-IT Systemvertrag abgelöst
Praxisorientierte Seminare in Berlin, Hamburg und Köln zu den neuen Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand

(22.02.08) - Im Sommer des letzten Jahres wurde vom Bundesministerium des Innern mit dem so genannten Systemvertrag ein neuer EVB-IT Vertragstyp veröffentlicht. Er dient als Grundlage vor allem für komplexe Beschaffungsprojekte und wird weit über die Bundesverwaltung hinaus neue Standards für die vertragliche Spezifikation von IT-bezogenen Werkleistungen begründen. Die Unternehmensberatung Infora GmbH veranstaltet hierzu bundesweit Seminare, in deren Rahmen das sehr umfangreiche und vielschichtige Vertragswerk mit Praxisbezug sowohl für Juristen als auch für IT-Fachleute aufbereitet wird.

Die bisherigen EVB-Vertragsformulare, die den komplexen IT-Aufträgen oftmals nicht gewachsen waren, werden durch den EVB-IT Systemvertrag abgelöst. Er ermöglicht die Regelung von kombinierten Projektleistungen, die beispielsweise Hard- und Softwarelieferungen, Integrations- und Anpassungsleistungen sowie stets die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft auf einer werkvertraglichen Grundlage zum Gegenstand haben.

"Für Projekte, die auf Basis geeigneter Spezifikationen im Wesentlichen auf die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft für ein zusammengesetztes IT-System mit anschließender Abnahme ausgerichtet sind, gibt es damit eine flexible Vertragsgrundlage", urteilt der Infora-Consultant Alexander Bock. Allerdings ist bei der Anwendung des EVB-IT Systemvertrages auch der Umstand zu beachten, dass eine Reihe von Regelungen dieses Vertragswerks von IT-Lieferanten ebenso wie vom Wirtschaftsverband Bitkom kritisiert werden. Ein vollkommenes Novum ist hierbei die Möglichkeit, eine zwölfseitige Vergütungszusammenfassung einzusetzen.

Angesichts der vielfältigen Neuerungen und inhaltlichen Verflechtungen des EVB-IT Systemvertrags sowie der zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – dem EVB-IT System – stehen die Mitarbeiter in den Beschaffungsstellen, Rechtsabteilungen und IT-Bereichen der öffentlichen Auftraggeber allerdings vor erheblichen Herausforderungen. Für diese Zielgruppen führt Infora in Hamburg (03.03.08), Berlin (11.03.08 und 02.04.08) sowie in Köln (29.05.08) Kompaktseminare zum EVB-IT Systemvertrag durch.

Die eintägigen Veranstaltungen widmen sich inhaltlich vor allem den folgenden Themen:
>> Rechtlicher Anwendungsbereich: Einordnung und Grenzfälle
>> EVB-IT Systemvertrag - ergänzende Vertragsbedingungen und Anlagen im Zusammenspiel
>> Die neue Gesamtverantwortlichkeit des Auftragnehmers
>> Das Vertragsmuster in der wirkungsvollen Anwendung
>> IT-Werkleistungen: Praxisprobleme bei Abnahme, Haftung und Nutzungsrechten
>> Ist die Kritik der Wirtschaft am EVB-IT Systemvertrag berechtigt?
>> Chancen und Risiken des EVB-IT Systemvertrags
(Infora: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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