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Informationssicherheit als überwachter Prozess


ISO 27001 als maßgebende Norm, um Informationen systematisch zu schützen und entstehenden Risiken aktiv zu managen
Security-Wake-up-Tagung "Swiss Security for Best Practice: "Identity und Access Management", "Risikomanagement" sowie "Awareness 2.0"


(05.01.09) - In der Unternehmenspraxis entwickelt sich der Management-Standard ISO 27001 immer mehr zur maßgebenden Norm, um Informationen systematisch zu schützen und die entstehenden Risiken aktiv managen zu können. Im Rahmen der Security-Wake-up-Tagung "Swiss Security for Best Practice" am 29. Januar im Hotel Park Hyatt in Zürich steht dieser Standard genauso im Focus wie die Themen "Identity und Access Management", "Risk Management" sowie "Awareness 2.0".

Eine zentrale Grundfrage dieses Security-Wake-ups ist generell, was Informationssicherheit in Krisenzeiten zur wirkungsvollen Umsetzung von Compliance-Maßnahmen und zur Kosteneffizienz beitragen kann.

Ein zentrales Merkmal von ISO 27001 ist, dass Informationssicherheit als geplanter, gelebter, überwachter und sich kontinuierlich verbessernder Prozess verstanden wird. Unternehmensziele, externe Einflüsse (Gesetze, Bedrohungen) und interne Rahmenbedingungen (Risikofähigkeit, Geschäftsprozesse etc.) werden dabei gleichermaßen mit einbezogen. Die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit und deren Verbesserung ist wichtiger Bestandteil des Systems. Dadurch wird es "lernfähig" und passt sich wechselnden Bedingungen an.

Auf der Tagung versucht Daniel Städeli, Security Consultant bei Ispin, aufzuzeigen, wie trotz ständig ändernder Anforderungen mit Hilfe des Standards eine kontinuierliche und kostengünstige Verbesserung der Informationssicherheit erlangt werden kann.

Darüber hinaus wird an der Tagung dargelegt, wie mit der Einbindung von IAM (Identity und Accessmanagement) und IKS (interne Kontrollsysteme) die Sicherheit der Unternehmung respektive deren Daten und Informationen erhöht werden kann.

Speziell mit der Problematik "Risk Management for Banking" setzt sich Marijana Rossel, Central IT Risk & BCM Services bei der Credit Suisse, auseinander. Sie zeigt Praxiswege auf, wie man schwierige Zeiten erfolgreich managen kann.

Zu den weiteren Referenten zählen Markus Beyer, Security-Architect bei Ispin ("Effektives E-Learning – Awareness 2.0"), Klaus Künzli, CEO von Genix Systems ("Chiffrierung von Kundendaten – DLP") oder Peter Tschudin, Head Consulting & Projects bei Ispin (Identity and Access Management IAM for Best Practice).

Als zentraler Grundtenor ziehen sich Aspekte durch die Tagung, wie mit Security-Maßnahmen Mehrwerte und Kosteneffizienz geschaffen werden und Compliance-Fragen wirkungsvoll gelöst werden können.

Organisiert wird die Veranstaltung von der Bassersdorfer Security-Spezialistin Ispin AG in Zusammenarbeit mit Logo Genix und E-SEC. (Ispin: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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