Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Seminar für Datenschutzbeauftragte


Veranstaltung adressiert Praxisprobleme des Datenschutzbeauftragten: Wie gehen die Aufsichtsbehörden bei einer Prüfung vor?
Was ist bei einer Videoüberwachung aus Sicht des Datenschutzes zu tun? - Juristische Konsequenzen der privaten Nutzung von E-Mail, Telefon etc. für das Unternehmen und Lösungsvorschläge hierzu


(06.09.07) - Der Experte für Datenschutz in jedem Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte. Selbst in größeren Unternehmen ist die Funktion des Datenschutzbeauftragten meist ein Nebenjob, obwohl er große Verantwortung bedeutet. Um sein Wissen auf dem neusten Stand zu halten, ist eine praxisorientierte und effiziente Fortbildung unverzichtbar. Ein aus der Masse der Angebote positiv herausragendes Angebot ist das Zwei-Tages-Seminar "Die zwölf heißen Eisen des Datenschutzbeauftragten in der Praxis".

Zielsetzung:
Die Theorie haben Sie verinnerlicht, die Bestellung ist unterschieben und die ersten Schritte als Datenschutzbeauftragter (DSB) gegangen. Erfahrungen haben gezeigt, dass viele Fragen und Aufgabenstellungen in der Praxis immer wieder auftauchen. Deshalb Systemhaus Krick haben die wichtigsten Probleme und deren Lösungen in einem praxisorientierten Seminar gebündelt.

Teilnehmer sparen sich zeitaufwendige Recherche oder kostenintensive Consultingleistung. Sie können ihr Datenschutzwissen vertiefen und sich mit DSB-Kollegen austauschen.

Zu den Themen, die den Datenschutzbeauftragten derzeit unter den Nägeln brennen, gehören

>> Juristische Konsequenzen der privaten Nutzung von E-Mail, Telefon etc. für das Unternehmen und Lösungsvorschläge hierzu.
>> Wie gehen die Aufsichtsbehörden bei einer Prüfung vor?
>> Was ist bei einer Videoüberwachung aus Sicht des Datenschutzes zu tun?
>> Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen
>> Datenschutzfehler auf der Webseite
>> Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden
>> datenschutzrechtliche Betrachtung und Lösungen beim Einsatz externer Mitarbeiter: IT-Dienstleister, Putzkräfte, "freie Mitarbeiter" u.a.
>> Videoüberwachung
>> CRM Systeme / Data Mining / Scoring: Sammeln und Auswerten von Kundendaten
>> Social Engineering eine Gefahr für den Datenschutz
>> Die Veränderungen durch das neue Telemediengesetz (TMG)
>> Die Relevanz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für den Datenschutz
>> Risikoanalyse im Datenschutz

Dauer des Seminars: 2 Tage
Preis: 890,- Euro
Termin: 18.-19.09.2007 in Bad Oeynhausen
(Systemhaus: Krick: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen