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Kontra Grundsatz der Amtsverschwiegenheit


Weitgehendes Recht auf Aktenauskunft und Akteneinsicht in Unterlagen der Landes- und Kommunalverwaltungen
Transparency Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen


(12.08.09) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den erneuten Vorstoß der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen für ein Informationsfreiheitsgesetz in Niedersachsen. Es würde den Bürgerinnen und Bürgern ein weitgehendes Recht auf Aktenauskunft und Akteneinsicht in Unterlagen der Landes- und Kommunalverwaltungen gewähren, ohne hierfür eine Begründung abgeben zu müssen. Findet der Gesetzentwurf eine Mehrheit im Landtag, wäre Niedersachsen das 12. Bundesland mit einem eigenen Informationsfreiheitsgesetz.

Dennis Schwarz, Leiter der Regionalgruppe Niedersachsen bei Transparency Deutschland: "Wir hoffen, dass neben weiteren Landtagsfraktionen gerade auch die FDP dieses klassische liberale Thema für Niedersachsen mit aufgreifen und voranbringen wird. Wir fordern die CDU auf, endlich über ihren Schatten zu springen und die Blockade gegen die Gewährung von mehr Informationsfreiheit in Niedersachsen aufzugeben."

Nicht nur im Bund und in den meisten Bundesländern, sondern auch in vielen anderen demokratischen Staaten ist der althergebrachte Grundsatz der Amtsverschwiegenheit längst über Bord geworfen worden. Inzwischen gehören überall Informationsfreiheitsgesetze zu einem modernen, transparenten und bürgeroffenen Staatswesen. Sie tragen dazu bei, Politikverdrossenheit abzubauen und Korruption vorzubeugen. Es ist inzwischen Allgemeingut: Nicht mehr der Bürger muss sich rechtfertigen, wenn er Auskunft begehrt, sondern der Staat, wenn er sie verweigern will.

Ständige Aufgabe von Politik und Verwaltung ist es, die Beweggründe für ihr Handeln den Bürgerinnen und Bürgern zu verdeutlichen. Nur so besteht die Chance auf mehr Identifikation und Engagement für das Gemeinwesen. Aktenauskunft und Einsichtnahme in Verwaltungsvorgänge muss so einfach wie möglich und kostengünstig gemacht werden. Gerade in lebenswichtigen Fällen darf dieses Recht nicht beschnitten werden.

Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit bei Transparency Deutschland: "Wir begrüßen daher insbesondere die von den Grünen vorgesehene Kostenfreiheit bei mündlichen und einfachen schriftlichen Auskünften sowie die Aufnahme von Abwägungsklauseln in den Gesetzentwurf bei bestimmten Ausschlussgründen. So muss u.a. der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ggf. mit höherrangigen Rechten, wie dem Schutz von Leben und Gesundheit, abgewogen werden und im Einzelfall zurücktreten. Das Recht auf Informationsfreiheit geht dann vor."

Transparency Deutschland tritt national und international seit vielen Jahren für die Durchsetzung von Informationsfreiheitsrechten ein. Sie sind ein wesentlicher Baustein der Korruptionsprävention in öffentlichen Verwaltungen. Transparency hat mit anderen Organisationen eine Gesetzeskommentierung zum IFG veröffentlicht, die über die Website bestellt werden kann. (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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