Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Gesundheitswesen und der Mangel an Öffentlichkeit


Transparency Deutschland kritisiert die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen in der gegenwärtigen Form als völlig unzureichend
Ein "schlechte(s) Gesetz …, das von den Körperschaften in den Bundesländern überwiegend oberflächlich durchgeführt wird und von der Bundesregierung dann auch noch schlecht kontrolliert wird"

(02.10.08) - Transparency Deutschland hat sich mit den beiden Berichten der Bundesregierung zu den "Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" befasst, die als Ausschussdrucksachen vorliegen.

Seit 2004 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die gesetzlichen Krankenkassen, die Pflegekassen sowie die kassenärztlichen/ kassenzahnärztlichen Vereinigungen im Zweijahresrhythmus über die Wirkung dieser Stellen an ihre vorgesetzten Behörden/ Spitzenverbände berichten müssen. Das Bundesgesundheitsministerium stellt aus diesen Einzelberichten eine Zusammenfassung her, die vor wenigen Wochen zum zweiten Mal dem Gesundheitsausschuss zugeleitet wurde.

Transparency Deutschland hat erhebliche strukturelle Mängel einerseits bei den zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften, andererseits bei diesen zusammenfassenden Berichten festgestellt. "Das größte Manko ist der Mangel an Öffentlichkeit", kritisiert Vorstandsmitglied Dr. Anke Martiny, "diese Berichte müssen öffentlich debattiert werden, damit sich das System verbessert."

"Wir haben es hier mit einem schlechten Gesetz zu tun, das von den Körperschaften in den Bundesländern überwiegend oberflächlich durchgeführt wird und von der Bundesregierung dann auch noch schlecht kontrolliert wird", sagt Martiny weiter, "es vermehrt nur die Bürokratie und nützt niemandem".

Transparency Deutschland fordert, dass diese Berichte standardisiert werden, dass die Kriterien, nach denen "Fehlverhalten" definiert wird, ebenso eindeutig sein müssen wie die Ermessenszeiträume, die Ermessenstiefe, die Ausgestaltung und Anbindung der "Stellen", die Systematisierung bei der Ermittlung von Schadensfällen, sowie bei deren Regulierung und der Prävention hinsichtlich künftiger Fälle.

Transparency Deutschland bemängelt vor allem, dass die Bundesregierung gar nicht den Versuch unternimmt, bei den Körperschaften auf eine gerichtliche Klärung von Schadensfällen zu drängen, um das System wehrhafter zu machen, sondern sich mit Quasi-Kulanzregulierungen zufrieden gibt, um den Kassen kurzfristig größere Verluste zu ersparen. (Transparency: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen