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Einführung eines Unternehmensstrafrechts?


OECD-Empfehlung: Unternehmen in Deutschland für Auslandsbestechung härter bestrafen
Transparency: Maximalgrenze von 1 Mio. Euro Strafe für Unternehmen bei Korruption viel zu niedrig


(31.03.11) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat die OECD-Empfehlung begrüßt, die Deutschland eine Verschärfung der Strafen für Korruption von juristischen Personen nahe legt. Eine solche Verschärfung fordert Transparency seit Jahren, entweder durch eine Anhebung des Strafrahmens im Ordnungswidrigkeitengesetz (§30 OWiG) oder durch Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Unternehmen können gegenwärtig allein nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit einer Maximalsumme von 1 Mio. Euro bestraft werden.

Max Dehmel, Leiter der Arbeitsgruppe "Internationale Konventionen" bei Transparency Deutschland: "Unserer Ansicht nach ist eine Maximalgrenze von 1 Mio. Euro Strafe für Unternehmen bei Korruption viel zu niedrig. Es ist gut, dass die OECD dies bestätigt und klargestellt hat, dass die Konfiszierung illegaler Gewinne nicht als Strafe zu betrachten ist."

Zu den weiteren Empfehlungen der OECD gehören die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters; verbesserter Schutz von Hinweisgebern, die im Privatsektor beschäftigt sind; die Festlegung der Auslandsbestechung als Vortat zur Geldwäsche; sowie höhere Transparenz und klare Kriterien für die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen Bußgeldzahlung. Die OECD hob positiv hervor, dass in Deutschland in den letzten Jahren Fortschritte erzielt wurden. Die juristische Verfolgung der Bestechung ausländischer Amtsträger habe zugenommen.

Der 89-seitige Evaluationsbericht der "OECD-Arbeitsgruppe zu Bestechung" wurde jetzt in Paris veröffentlicht. Solche Berichte über die Umsetzung des "OECD-Übereinkommens gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr" in einzelnen Ländern werden regelmäßig auf der Basis von mehrtägigen Länderbesuchen durch die OECD erstellt. In zwei Jahren wird die Bundesregierung gegenüber der OECD über die Umsetzung berichten müssen.

Zum 1. März 2011 haben Island und Thailand die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert. Damit haben jetzt 150 Länder die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert. Die Ratifizierung durch Deutschland steht auch weiterhin aus, da der Bundestag den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht verschärft. Aus dem gleichen Grund steht ebenfalls die Ratifizierung des "Strafrechtsübereinkommens über Korruption" des Europarates durch Deutschland weiterhin aus. Die Ratifizierung dieses Europaratsübereinkommens war eine Voraussetzung für den EU-Beitritt der osteuropäischen Länder gewesen. (Transparency: ra)

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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