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Verbesserte Compliance- und Risikosituation


Wenn die Auditierung/Zertifizierung nicht nur als Selbstzweck verstanden wird, kann ein Mehrwert für das gesamte Unternehmen generiert werden
Vortrag: "Compliance, ISO 27001 oder IDW-Prüfungsstandards: Mode oder Hilfe bei IT-Sicherheit und Haftungsfragen?"


(24.03.09) - Die Themen Compliance und Risiko-Management (Risk Management) werden trotz der Wirtschaftslage derzeit intensiv in den Unternehmen diskutiert, was auch den Bereich der Informationssicherheit mit einbezieht. Die Notwendigkeit zum Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems wird zwar mittlerweile - zumindest in den EDV-Abteilungen - erkannt, es werden aber einerseits Probleme in der Umsetzung gesehen und andererseits ist die Sensibilisierung im Management trotz persönlicher Haftung oftmals unzureichend. Doch gerade die sichere Datenverarbeitung ist ein zentrales Element in der Verbesserung der Risikosituation und somit Teil der Senkung der Haftungsrisiken des Managements.

Nicht nur in Großunternehmen muss sich die DV zunehmend mit Fragestellungen der Compliance (Ordnungsmäßigkeit/Rechtmäßigkeit) auseinandersetzen. Unternehmen unterliegen einer Vielzahl von von Außen herangetragenen Anforderungen (sei es aus gesetzlicher oder marktrelevanter Sicht), die unmittelbar und mittelbar die DV-Systeme betreffen.

"Durch eine Vielzahl von Gesprächen in Unternehmen können wir feststellen, dass zunehmend erkannt wird, dass etwas getan werden muss. Auf der anderen Seite existiert aber vielfach noch Ratlosigkeit hinsichtlich dessen, was und wie etwas umgesetzt werden soll", sagte Dr. Jörn Voßbein, Geschäftsführer der UIMC und erfahrener Berater in der Informationssicherheit. Auch die allgemeine Forderung aus dem KonTraG, welches auf Nicht-AGs in Bezug auf eine Umsetzung von geeigneten Maßnahmen der Risikoüberwachung zum Fortbestand der Gesellschaft mittelbar ausstrahlt, stellt die Praktiker vor Probleme.

Trotz persönlicher Haftung der Entscheider und den Erfahrungen aus der Finanzkrise ist das Wissen um den Aufbau eines zwingend erforderlichen Informationssicherheits-Managementsystems insbesondere bei den Entscheidern im Mittelstand und die Umsetzung nur gering. Dabei zeigt sich zunehmend, dass die ISO 27001 (IT-Sicherheitsmanagement) und auch andere Normen geradezu prädestiniert sind, um die Situation der IT-Sicherheit im Unternehmen zu analysieren und zu verbessern, was eine wesentliche Säule für eine verbesserte Compliance- und Risikosituation darstellt.

Im Rahmen des Vortrags "Compliance, ISO 27001 oder IDW-Prüfungsstandards - Mode oder Hilfe bei IT-Sicherheit und Haftungsfragen?" auf der IT-Trends "Sicherheit" in der rewirpower-Lounge in Bochum am 31.03.2009 wird Tim Hoffmann, Berater für IT-Sicherheit der UIMC, Einblicke in die Hintergründe und Bedeutung des Aufbaus eines Informationssicherheits-Managementsystems bieten und darüber hinaus auch Empfehlungen für Umsetzung sowie Prüfung und Zertifizierung gegeben.

"Wenn die Auditierung/Zertifizierung nicht nur als Selbstzweck verstanden wird, kann ein Mehrwert für das gesamte Unternehmen generiert werden: Die Sicherheit der IT wird verbessert und die Haftungsrisiken der Geschäftsführung werden gesenkt. Und auch die Fachbereiche profitieren davon." (UIMC: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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