Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Neutrasoft verliert gegen Wilken


Umsetzung der Regulierungsvorschriften im Energiesektor: Neutrasoft-"Testsieg" entpuppt sich als Täuschung
Microsoft-Partner Neutrasoft muss Aussagen zurückziehen - Bundesnetzagentur bewertet Wilken positiv


(11.04.07) - Zur diesjährigen CeBIT ließ sich die Neutrasoft GmbH, Greven, noch als vermeintlicher Software-Testsieger feiern. Nach Aussage der Wilken-Gruppe in Ulm "entpuppt sich jetzt die von Neutrasoft publizierte Kurzfassung einer nie existenten Studie als Versuch, den Markt zu täuschen und sich wettbewerbswidrige Vorteile zu erschleichen".

Neutrasoft hatte Energieversorgungsunternehmen angeschrieben und sich dort mit der auf Basis von "Microsoft Dynamics" entwickelten Lösung als Testsieger angepriesen. Der Ulmer Softwareanbieter Wilken hatte die Seriosität von Anfang an bezweifelt. "Uns war am Telefon vorgegaukelt worden, es handele sich um ein Interesse von RWE, was ja offensichtlich falsch war", erläutert Wilken Prokurist Olaf Strathmann. "Daraufhin haben wir Aussagen zu unserem Datenmodell verweigert. Wie will man Marktneuheiten von Wilken wie den Regulierungsmanager bewerten, ohne sie jemals gesehen zu haben?"

Auf eine Abmahnung von Wilken hin musste Neutrasoft eingestehen, dass sämtliche, diesbezügliche an Wilken-Kunden geschickten Aussagen unwahr und aus der Luft gegriffen sind. Neutrasoft hat eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet, die es ihr bei Strafandrohung verbietet, entsprechende Aussagen zu wiederholen. Unter Hinweis auf den Skandal hat Microsoft die falschen Pressemeldungen unverzüglich vom Netz genommen. Der Skandal hat ein juristisches Nachspiel.

Bereits im Vorfeld hatte die von Neutrasoft zitierte RWE Systems Consulting eine Mitwirkung energisch bestritten. Der Urheber der angeblichen Studie, die Novoris Consultants GmbH, hat anwaltlich bestätigt, es werde keine fertige Studie geben.

Wilken-Geschäftsführer Dr. Andreas Lied meint dazu: "Falsch zu informieren und sich grundlos feiern zu lassen, sind ein in der Branche bislang einzigartiger Skandal. Das ist eine Nepper-, Schlepper-, Bauernfänger-Mentalität, die nur ein Anbieter hat, der mit dem Rücken zur Wand steht."

Nach der bereits vollzogenen Unterlassungserklärung behält Wilken sich weitere Schadenersatzansprüche vor. Wilken hat das neue Datenmodell zur Umsetzung der Regulierungsvorschriften im Energiesektor auf der Fachmesse E-World of Energy dem Leiter der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur, Zerres, präsentiert. Nach über einstündiger Präsentation lobte er die Umsetzung der Anforderungen der Bundesnetzagentur im internen wie auch im externen Datenaustausch durch Wilken. (Wilken: Neutrasoft: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen