2019 wird wichtiges Jahr für den Datenschutz


Datenschutzexperten sind die Ausnahmen in Unternehmen
Nur jedes dritte Unternehmen hat eine Vollzeitstelle für Datenschutz eingeplant



Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung müssen sich Unternehmen verstärkt mit neuen Regeln im Datenschutz auseinandersetzen. Häufig fehlt dafür das passende Personal. So hat derzeit fast jedes dritte Unternehmen in Deutschland (31 Prozent) nur eine Vollzeitstelle für Mitarbeiter eingeplant, die sich hauptsächlich mit Datenschutz befasst. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Unternehmensbefragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Sechs von zehn Unternehmen (59 Prozent) haben dafür weniger als eine Vollzeitstelle zur Verfügung. "Mit der Datenschutzgrundverordnung ist der Aufwand für viele Unternehmen enorm gestiegen", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. "Wer qualifiziertes Personal finden konnte, hat dies auch eingestellt. Beim Datenschutz herrscht jedoch deutschlandweit Fachkräftemangel."

Nur wenige Unternehmen setzen auf mehr als eine Vollzeitstelle für Datenschutzthemen. 4 Prozent haben bis zwei Vollzeitäquivalente dafür eingeplant, nur 1 Prozent bis drei Vollzeitäquivalente. Vor allem große Betriebe beschäftigen mehrere Datenschutzexperten. Jedes dritte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern (35 Prozent) hat dafür bis zu vier Stellen vorgesehen, jedes Vierte (28Prozent) vier oder mehr Vollzeitarbeitsplätze. "Wer die Expertise nicht im eigenen Haus hat, muss auf externe Beratung zurückgreifen", so Dehmel. Für viele Kanzleien und Rechtsberater mit Datenschutz-Know-how sei das vergangene Jahr deshalb sehr arbeitsintensiv gewesen. Bis heute seien viele noch damit beschäftigt, ihre Geschäftsprozesse an die DSGVO-Vorgaben anzupassen.

EU entscheidet über die Verordnungen zu E-Privacy und E-Evidence
Für das laufende Jahr sind weitere wichtige Entscheidungen für neue Datenschutzregeln geplant. So soll die E-Privacy-Verordnung in den kommenden Monaten beschlossen werden. Im Bereich der elektronischen Kommunikation soll sie die DSGVO ergänzen und wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Bitkom kritisiert die geplante Verordnung. "Mit dem derzeitigen Entwurf gefährdet die E-Privacy-Verordnung Softwareupdates und schränkt werbebasierte Geschäftsmodelle im Internet ein."

Außerdem verhandelt die EU momentan die sogenannte E-Evidence-Verordnung. Damit soll der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel erleichtert werden. Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedsstaates könnten demnach von Providern verlangen kurzfristig elektronische Beweise herauszugeben, auch wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig sind. Auch hier sieht Bitkom Nachbesserungsbedarf. "Private Provider sollten keine Grundrechtsprüfungen vornehmen, ohne dass nationale Behörden miteinbezogen werden", so Dehmel.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 502 für den Datenschutz verantwortliche Personen (Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.
(Bitkom: ra)

eingetragen: 28.01.19
Newsletterlauf: 22.03.19

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Studien

  • Schutz persönlicher Daten

    Thales gab die Ergebnisse des Thales Digital Trust Index 2024 bekannt. Die Studie zeigt, dass der Bankensektor das größte Vertrauen genießt, wenn es um den Schutz persönlicher Daten und die Bereitstellung vertrauenswürdiger digitaler Erfahrungen geht.

  • Compliance am Arbeitsplatz

    Cypher Learning hat eine neue Studie über die Schulung von Mitarbeitenden zur Einhaltung von Vorschriften, Richtlinien und Verfahren am Arbeitsplatz veröffentlicht: The True Cost of Rule Breakers in Workplace Compliance. Die Studie belegt, dass die Nichteinhaltung von Vorschriften Unternehmen im Durchschnitt 1,5 Millionen Euro pro Jahr kostet.

  • Digitale Angebote ermöglichen mehr Transparenz

    Verbraucherinnen und Verbraucher fühlen sich überwiegend online gut informiert und fair behandelt. Zugleich sieht eine Mehrheit keine Notwendigkeit für zusätzliche Vorgaben zum Verbraucherschutz im Internet. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 1.013 Internetnutzerinnen und -nutzern ab 16 Jahren, die der Digitalverband Bitkom vorgestellt hat.

  • Geschäftliche & wirtschaftliche Disruption

    Eine neue Studie zeigt, dass fast 40 Prozent der CFOs weltweit und 30 Prozent der CFOs in Deutschland kein volles Vertrauen in die Richtigkeit der Finanzdaten ihres Unternehmens haben - eine Herausforderung für die strategische Entscheidungsfindung in einer Zeit, in der globale Führungskräfte mit einer Vielzahl von externen Herausforderungen konfrontiert sind.

  • Kampf gegen Korruption

    Transparency International hat den Korruptionswahrnehmungsindex 2023 (Corruption Perceptions Index, CPI) veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Index ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator. Er umfasst 180 Staaten und Gebiete und bewertet den Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption. Der Meta-Index beruht auf der Einschätzung von Experten sowie Führungskräften.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen