Ohne Daten fehlt häufig die Geschäftsgrundlage


Nutzung personenbezogener Daten für fast jedes zweite Unternehmen existenziell
Wichtigste Rolle spielen Personendaten für Vertrieb und Marketing



Mit Personendaten arbeiten zu können, ist für viele Unternehmen ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Für fast die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland (46 Prozent) ist die Nutzung personenbezogener Daten sogar Grundlage des Geschäftsmodells. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Praktisch kein Unternehmen kann seine Geschäftstätigkeit ohne personenbezogene Daten durchführen – von der Kundenakquise bis zum Personalmanagement“, sagt Susanne Dehmel aus der Bitkom-Geschäftsleitung.

Im Vertrieb und im Marketing spielt die Nutzung personenbezogener Daten die größte Rolle. Zwei von drei Unternehmen (65 Prozent) geben dies an. Darüber hinaus sagen vier von zehn (40 Prozent), dass sie Produkte oder Dienstleistungen mit Hilfe von Personendaten verbessern. Dehmel: „Das hohe Datenschutzniveau in Europa muss in eine funktionierende Balance mit datenbasierten Produkten und Dienstleistungen gebracht werden, von denen gerade auch Verbraucher profitieren.“

Neun von zehn Unternehmen (91 Prozent) sagen, dass sie personenbezogene Daten verarbeiten, um Verträge abzuwickeln. Für acht von zehn (80 Prozent) fallen Personendaten bei der Bestandskundenpflege an, drei von vier Unternehmen (76 Prozent) verarbeiten personenbezogene Informationen für IT-Sicherheitszwecke. Fast zwei Drittel (62 Prozent) setzen auf Personendaten, um neue Kunden zu gewinnen.

Am 25. Mai 2018 läuft die zweijährige Übergangsfrist für die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab – doch nur ein Viertel (24 Prozent) der Unternehmen in Deutschland ist bis dahin aus eigener Perspektive vollständig konform mit den neuen Regeln. Die DSGVO sieht erweiterte Informationspflichten und strengere Vorgaben für die Einwilligung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Entsprechend müssen Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen und die Einwilligungserklärungen anpassen. Darüber hinaus gibt es neue Meldepflichten bei Datenpannen und neue Portabilitätsvorschriften. Unter dem Stichwort Privacy by Design muss der Datenschutz bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienste berücksichtigt werden.

Zu den wichtigsten Punkten der DS-GVO hat Bitkom „Fragen und Antworten“ (FAQs) veröffentlicht, die einen ersten Überblick über die Veränderungen zur bisherigen Rechtslage geben. Außerdem hat Bitkom vier Praxisleitfäden erstellt, wie verschiedene Verpflichtungen aus der Verordnung im Unternehmen umgesetzt werden können: „Datenübermittlung in Drittstaaten“, „Verarbeitungsverzeichnis“, „Risk Assessment und Datenschutzfolgenschutzabschätzung“ sowie die „Mustervertragsanlage zur Auftragsverarbeitung“.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 505 für den Datenschutz verantwortliche Personen (Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.
(Bitkom: ra)

eingetragen: 28.05.18
Newsletterlauf: 28.06.18

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Meldungen: Studien

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    Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung zur digitalen operationellen Resilienz (DORA) Mitte Januar 2025 stehen Finanzinstitute unter Zugzwang: Sie müssen ihre IT-Sicherheit aufgrund der herrschenden Gefahrenlage entlang eines Katalogs an Maßnahmen auf einen zeitgemäßen Stand der Technik bringen. Eine aktuelle Studie von Veeam Software, dem weltweit führenden Anbieter für Datenresilienz nach Marktanteil, hat bei betroffenen Organisationen den Status Quo bei der Umsetzung abgefragt. Darin zeigt sich: Eine Mehrheit der deutschen Finanzdienstleister hält die hauseigene Resilienz noch nicht für ausreichend. 95 Prozent der über 100 befragten deutschen Unternehmen sehen noch Verbesserungsbedarf, um die Anforderungen zu erfüllen.

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    Seit einigen Jahren drängen verstärkt Online-Händler auf den deutschen Markt, die zu Niedrigstpreisen Produkte vor allem aus China importieren. Mehr als drei Viertel der deutschen Händler (78 Prozent) fordern deshalb ein Verbot chinesischer Billig-Marktplätze. Aus Sicht von je neuen von zehn Händlern würden sie häufig gegen das hier geltende Recht verstoßen (92 Prozent) und ihre Produkte enthielten oft potenziell gefährliche Inhaltsstoffe (88 Prozent). Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die 505 Handelsunternehmen ab zehn Beschäftigten in Deutschland befragt wurden.

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